IN ERWARTUNG DER AUFERSTEHUNG
Nachdem meine liebe Frau zum himmlischen Vater heimgekehrt war, musste unsere Familie eine passende Grabstätte suchen. Dabei stieß ich auf Widerstand, als ich das Wort Ruhestätte auf dem Grabstein haben wollte. Dieses Wort schien der Friedhofsordnung nicht zu entsprechen.
Eine zähe Auseinandersetzung folgte. Schließlich erkundigte sich der Pfarrer der Kirche, der der Friedhof gehörte, wegen dieses Wortes bei mir. Ich konnte Zeugnis davon ablegen, dass ich an die buchstäbliche Auferstehung des Körpers glaube, und ich zitierte den Erlöser: „Alle, die in den Gräbern sind, [werden] seine Stimme hören und herauskommen: Die das Gute getan haben, werden zum Leben auferstehen.“ (Johannes 5:28,29.) Ich bezeugte, dass dieses Grab für uns eine heilige Ruhestätte bis zur Auferstehung ist.
Da machte der Pfarrer einen inspirierten Vorschlag: „Lassen Sie doch die folgenden Worte auf den Grabstein gravieren: ‚Hier ruhen Familie Bohne und Familie Lehmann in Erwartung der Auferstehung.‘“ Und so machten wir es. Damit war mein Zeugnis in Stein gemeißelt.