2019
Kirche ändert Richtlinie zu Zeugen für heilige Handlungen
November 2019


Kirche ändert Richtlinie zu Zeugen für heilige Handlungen

Bei einer Führerschaftsversammlung im Rahmen der Generalkonferenz, bei der Generalautoritäten und oberste Beamte der Kirche Weisung von der Ersten Präsidentschaft erhalten, gab Präsident Russell M. Nelson Änderungen der Richtlinie, wer bei Taufen und Siegelungen als Zeuge auftreten kann, bekannt.

In einem Schreiben der Ersten Präsidentschaft vom 2. Oktober 2019 werden die Änderungen erläutert:

„Auf Weisung des präsidierenden Beamten ist Folgendes möglich:

  1. Jedes Mitglied, das einen gültigen Tempelschein hat (oder auch einen mit eingeschränkter Geltung), kann bei Taufen mit Stellvertretern als Zeuge auftreten.

  2. Jedes Mitglied, das das Endowment empfangen und einen gültigen Tempelschein hat, kann bei einer Siegelung für Lebende oder Verstorbene als Zeuge auftreten.

  3. Jedes getaufte Mitglied, auch ein Kind oder Jugendlicher, kann bei der Taufe eines Lebenden als Zeuge auftreten.“

Drucken