Missbrauch und Misshandlung
Wie man Missbrauch und Misshandlung vorbeugt und darauf reagiert: Anleitung für die Unterweisung im Pfahl- und Gemeinderat


„Wie man Missbrauch und Misshandlung vorbeugt und darauf reagiert: Anleitung für die Unterweisung im Pfahl- und Gemeinderat“, Wie Sie helfen können, 2018

„Wie man Missbrauch und Misshandlung vorbeugt und darauf reagiert“, Wie Sie helfen können

Wie man Missbrauch und Misshandlung vorbeugt und darauf reagiert

In diesen Unterlagen sind die aktuellen Richtlinien und Bestimmungen der Kirche zu Missbrauch und Misshandlung zusammengefasst. Alle Führungsverantwortlichen des Priestertums und der Organisationen der Kirche sollten diese kennen und umsetzen, um ihren Teil zum Schutz der Kinder Gottes beizutragen.

Was ist unter Misshandlung und Missbrauch zu verstehen?

Misshandlung liegt vor, wenn jemandem (beispielsweise einem Kind, dem Ehepartner oder einem älteren oder behinderten Menschen) körperlich oder seelisch Schaden zugefügt wird – auch durch Vernachlässigung. Wenn eine sexuelle Komponente dazukommt, spricht man von Missbrauch.

Misshandlung und Missbrauch rufen im Opfer Verwirrung, Zweifel, Misstrauen und Angst hervor. In manchen Fällen kommen auch körperliche Verletzungen hinzu. Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind die meisten Berichte über Missbrauch und Misshandlung leider wahr und sollten ernst genommen und mit äußerster Sorgfalt gehandhabt werden. Meistens werden Misshandlungen oder Missbrauchsfälle mit der Zeit schlimmer.

Der Herr verurteilt gewalttätiges Verhalten in jeder Form – ob Vernachlässigung, körperliche oder verbale Misshandlung oder sexuellen Missbrauch. Die meisten Fälle von Misshandlung und Missbrauch verstoßen auch gegen das Gesetz. (Siehe das Schreiben der Ersten Präsidentschaft vom 28. Juli 2008 zum Umgang mit Fällen von Missbrauch oder Misshandlung.)

Die Lehre darlegen

Die Pfahlpräsidentschaft wie auch die Bischofschaft muss sicherstellen, dass ihre Aussagen zu Misshandlung und Missbrauch auf der Lehre der Kirche beruhen. Insbesondere diese Punkte sollen vermittelt werden:

  • Die Lehre der Kirche verpflichtet alle Führungsverantwortlichen und Mitglieder dazu, jeden Menschen zu schützen (siehe Matthäus 18:6; Epheser 5:25,28,29; „Die Familie – eine Proklamation an die Welt“, ChurchofJesusChrist.org).

  • Misshandlung und Missbrauch in jeder Form sind eine Sünde und eine Tragödie. Sie stehen in absolutem Widerspruch zu den Lehren des Erretters (siehe Lehre und Bündnisse 121:37).

  • Der Erretter steht durch sein unbegrenztes und ewiges Sühnopfer den Opfern von Misshandlung und Missbrauch bei. Er kann diese Menschen unterstützen, heilen und ihnen Kraft geben (siehe Alma 7:11,12; 34:10).

  • Wer in irgendeiner Form einen anderen misshandelt oder missbraucht, muss sich vor Gott verantworten (siehe Lehre und Bündnisse 101:78). Der Vater im Himmel und sein Sohn bieten denen, die einen anderen misshandelt oder missbraucht haben, Vergebung an, so sie ihr Verhalten ändern und vollständig umkehren (siehe Mosia 14:4-12; Lehre und Bündnisse 58:42,43).

  • Es ist wichtig, dass alle Mitglieder die Grundsätze in der Proklamation zur Familie verstehen. Sie tragen dazu bei, dass das Übel der Misshandlung und des Missbrauchs vermieden wird (siehe Gordon B. Hinckley, „Rettet die Kinder“, Der Stern, Januar 1995, Seite 51ff.).

Hauptpunkte

Wie kann man Missbrauch und Misshandlung vorbeugen?

In der Familie

Die Führungsverantwortlichen der Kirche sollten Folgendes tun, um Misshandlung und Missbrauch in der Familie vorzubeugen:

  • Fordern Sie Ehepaare und Familien dazu auf, zuhause nach dem Evangelium zu leben. Freundlichkeit, gegenseitige Achtung und der offene Gedankenaustausch miteinander sollen zur Gewohnheit werden, sodass man in der Familie auch über sensible Themen sprechen kann (siehe „Die Familie – eine Proklamation an die Welt“, ChurchofJesusChrist.org).

  • Ermutigen Sie die Eltern dazu, ihren Kindern gemäß deren Alter und Reife beizubringen, wie sie sich verhalten sollen, falls sie mit Misshandlung oder Missbrauch konfrontiert werden.

  • Weisen Sie die Mitglieder auf die Angebote der Kirche hin.

In der Kirche

Um Misshandlung oder Missbrauch in der Kirche vorzubeugen, sollen sich die Führungsbeamten an diese Richtlinien halten:

  • Niemand darf eine Berufung oder einen Auftrag in der Kirche erhalten, bei dem er mit Kindern oder Jugendlichen zusammenarbeitet, solange sein Mitgliedsschein nicht in der Gemeinde ist oder wenn der Mitgliedsschein einen Vermerk zu Misshandlung oder Missbrauch enthält (siehe Allgemeines Handbuch, 38.6.2, 12.5.1).

  • Wenn Erwachsene Kinder oder Jugendliche in der Kirche unterrichten, müssen mindestens zwei verantwortliche Erwachsene anwesend sein. Die zwei Erwachsenen können zwei Männer, zwei Frauen oder ein Ehepaar sein (siehe Allgemeines Handbuch, 12.5.1).

  • Wenn es nicht möglich ist, dass sich im Klassenzimmer jeweils mindestens zwei Erwachsene aufhalten, sollten die Führungsbeamten in Erwägung ziehen, Klassen zusammenzulegen.

  • Bei allen von der Kirche geförderten Aktivitäten für Jugendliche oder Kinder müssen mindestens zwei Erwachsene anwesend sein.

  • Wenn ein Bruder einer Frau, die allein ist, zwecks Betreuung einen Besuch abstattet, soll er dies zusammen mit seinem Partner oder seiner Frau tun.

  • Wenn ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft, der Bischofschaft oder ein anderer beauftragter Führungsverantwortlicher mit einem Kind, einem Jugendlichen oder einer Frau zusammenkommt, bittet der Betreffende den Vater, die Mutter oder einen anderen Erwachsenen, sich in einem Nebenzimmer, im Foyer oder im Flur aufzuhalten. Wenn derjenige, der interviewt wird, es wünscht, kann ein weiterer Erwachsener gebeten werden, bei dem Interview dabei zu sein. Ein Führungsverantwortlicher muss jede Situation vermeiden, die missverstanden werden könnte (siehe Allgemeines Handbuch, 12.5.1).

  • Bei von der Kirche geförderten Aktivitäten mit Übernachtung dürfen Kinder und Jugendliche nur mit einem Erwachsenen in einem Zelt oder einem Zimmer untergebracht sein, wenn es sich bei dem Erwachsenen um einen Erziehungsberechtigten des Kindes oder Jugendlichen handelt oder in dem Zelt oder Zimmer mindestens zwei Erwachsene untergebracht sind, die das gleiche Geschlecht haben wie das Kind oder der Jugendliche (siehe Allgemeines Handbuch,, 12.2.1.3).

  • Wenn Führungsverantwortliche und Kinder oder Jugendliche in den gleichen Räumlichkeiten übernachten, etwa in einer Hütte, müssen dort mindestens zwei Erwachsene untergebracht sein, die das gleiche Geschlecht haben wie die Kinder oder Jugendlichen (siehe Allgemeines Handbuch,, 12.2.1.3).

Umgang mit Fällen von Missbrauch oder Misshandlung

(Siehe Allgemeines Handbuch, 38.6.2.1.)

Die Führungsverantwortlichen und die Mitglieder der Kirche halten sich beim Umgang mit Fällen von Missbrauch oder Misshandlung an diese Richtlinien:

  • Im Fall von Misshandlung und Missbrauch ist es die vorrangigste und dringendste Aufgabe der Führungsverantwortlichen, den Opfern zu helfen und potenzielle Opfer zu schützen. Einem Mitglied sollte niemals geraten werden, in einem Haushalt oder Umfeld zu bleiben, wo es nicht sicher und Misshandlung oder Missbrauch ausgesetzt ist.

  • Führungsverantwortliche und Mitglieder der Kirche müssen im Umgang mit dem Opfer, dem Täter und deren Familien fürsorgend, einfühlsam und mitfühlend sein.

  • Ein Führungsverantwortlicher der Kirche darf es niemals ignorieren, wenn ihm von einer Misshandlung oder einem Missbrauchsfall berichtet wird, und er darf auch keinem Mitglied davon abraten, eine Straftat anzuzeigen.

  • Die Führungsverantwortlichen und die Mitglieder sollen alle rechtlichen Bestimmungen zur Anzeigepflicht von Missbrauch und Misshandlung bei den entsprechenden Behörden einhalten.

  • Priestertumsführer sollen denen, die Misshandlung oder Missbrauch begangen haben, helfen, umzukehren und von ihrem schändlichen Verhalten zu lassen (siehe Jesaja 1:18; Lehre und Bündnisse 64:7).

  • Eine Therapie kann für das Opfer, den Täter und deren Familien hilfreich sein. In Fällen schwerer Misshandlung oder schweren Missbrauchs ist sie so gut wie immer ratsam.

Unterweisung im Pfahl- und Gemeinderat

Die Pfahlpräsidentschaft und die Bischofschaft soll im Pfahl- und Gemeinderat auf dieses Dokument eingehen. Die Mitglieder des Pfahl- und Gemeinderats besprechen dieses Material dann in der jeweiligen Präsidentschafts- oder Leitungssitzung und gegebenenfalls auch mit weiteren Mitgliedern:

  • Die Mitglieder des Pfahl- und Gemeinderats legen die Hauptpunkte dieser Anleitung dar und besprechen sie mit den erwachsenen Führungsverantwortlichen des Priestertums und der Organisationen der Kirche. Zu Beginn der Besprechung kann das Video Protect the Child: Responding to Child Abuse [Das Kind schützen – was tun bei Kindesmissbrauch oder Kindesmisshandlung] gezeigt werden, das unter „Wie Sie helfen können“ im Abschnitt „Missbrauch und Misshandlung“ im Archiv Kirchenliteratur zu finden ist. Da dieses Thema äußerst sensibel ist, muss derjenige, der unterrichtet, sich um Führung durch den Geist bemühen.

  • Oftmals wird einem vertrauenswürdigen Lehrer oder Berater eine Misshandlung oder ein Missbrauch gemeldet. Die Mitglieder des Pfahl- und Gemeinderats sollen Führungsverantwortlichen, Lehrern und Mitgliedern helfen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Missbrauch und Misshandlung vorzubeugen und entgegenzuwirken. Dazu gehört auch die Anzeige bei der Polizei oder anderweitig zuständigen Behörde.

Gesetzliche Regelungen und Rechtsfragen im Zusammenhang mit Missbrauch und Misshandlung

Die folgenden Richtlinien sollen den Führungsverantwortlichen der Kirche helfen, sich an die gesetzlichen Regelungen und rechtlichen Belange im Zusammenhang mit Missbrauch und Misshandlung zu halten:

  • Rufen Sie umgehend die Hotline unter der Nummer +1 800 453 3860 2 1911 an, wenn Sie mit irgendeiner Art von Missbrauch und Misshandlung konfrontiert sind, beziehungsweise wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Priestertumsführer (siehe die Ausführungen im Kasten „Hotline bei Fällen von Missbrauch und Misshandlung“).

  • Pfahlpräsident und Bischof finden Richtlinien für den Umgang mit Fällen von Missbrauch und Misshandlung im Allgemeinen Handbuch, 38.6.2.1.

  • Richtlinien zu Bekennen, Wiedergutmachung, Nachforschungen, Kontakt zu Geschädigten sowie zur Vertraulichkeit bei Fällen von Missbrauch und Misshandlung finden sich im Allgemeinen Handbuch, 38.6.2.2.

  • Richtlinien für die Durchführung von Disziplinarmaßnahmen in Fällen von Missbrauch und Misshandlung finden Pfahlpräsident und Bischof im Allgemeinen Handbuch, 38.6.2.

  • Führungsverantwortliche der Kirche sollen in einem Zivil- oder Strafverfahren, bei dem es um Missbrauch oder Misshandlung geht, erst als Zeuge aussagen, nachdem sie sich mit der Rechtsabteilung am Hauptsitz der Kirche (Tel. +1 800 453 3860 2 6301) beraten beziehungsweise das Gebietsbüro kontaktiert haben. Genaue Richtlinien dafür finden Sie im Allgemeinen Handbuch, 38.6.2.1.

Weiteres Material

Drucken