Missbrauch und Misshandlung
Mitglieder schützen und Misshandlung und Missbrauch zur Anzeige bringen


„Mitglieder schützen und Misshandlung und Missbrauch zur Anzeige bringen“, Wie Sie helfen können, 2018

„Mitglieder schützen und Misshandlung und Missbrauch zur Anzeige bringen“, Wie Sie helfen können

Mitglieder schützen und Misshandlung und Missbrauch zur Anzeige bringen

Misshandlung liegt vor, wenn jemandem (einem Kind, dem Ehepartner, einem älteren oder behinderten Menschen oder sonst jemandem) körperlich oder seelisch Schaden zugefügt wird – auch durch Vernachlässigung. Bei einem sexuellen Übergriff spricht man von Missbrauch. Die vorrangige Aufgabe der Kirche bei Missbrauchs- und Misshandlungsfällen besteht darin, dem Opfer zu helfen und potenzielle Opfer zu schützen. Führungsbeamte und Mitglieder der Kirche müssen im Umgang mit dem Opfer und seiner Familie fürsorgend, einfühlsam und mitfühlend sein.

In einem Schreiben vom 26. März 2018 hat die Erste Präsidentschaft die Führungsbeamten aufgefordert, sich liebevoll derer anzunehmen, die unter Misshandlung oder Missbrauch leiden:

„Dieses weltweite Problem bereitet uns weiterhin große Sorge. Unser Mitgefühl und unsere Gebete gelten allen, die von diesem ernsthaften Problem betroffen sind.

Damit die Sicherheit und der Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gewährleistet werden kann, fordern wir alle Führungsbeamten des Priestertums und der Hilfsorganisationen auf, sich mit den bestehenden Richtlinien und Bestimmungen der Kirche für die Vorbeugung von Missbrauch und Misshandlung und den Umgang damit vertraut zu machen.“ (Schreiben der Ersten Präsidentschaft vom 26. März 2018; nur auf Englisch verfügbar.)

Die Führungsbeamten und die Mitglieder der Kirche sollen sämtlichen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, wenn es darum geht, Missbrauch und Misshandlung anzuzeigen. Ein Führungsbeamter der Kirche darf es niemals ignorieren, wenn ihm jemand von einer Misshandlung oder einem Missbrauch erzählt, und darf auch keinem Mitglied davon abraten, eine Straftat anzuzeigen. Der Bischof/Zweigpräsident beziehungsweise der Pfahlpräsident muss die Hotline der Kirche jedes Mal sofort anrufen, wenn er von einem Missbrauch oder einer Misshandlung erfährt. Dort wird er dabei unterstützt, dem Opfer zu helfen und die Tat pflichtgemäß anzuzeigen. (Wenn es in einem Land keine Hotline der Kirche gibt, wendet sich der Bischof an den Pfahlpräsidenten; dieser benachrichtigt den Rechtsbeistand im Gebietsbüro.) Auf providentliving.ChurchofJesusChrist.org/leader/ministering-resources finden Sie die Telefonnummer der Hotline und weitere Informationen.

Führungsbeamte und Mitglieder der Kirche sollten dem Opfer, dem Täter und den betroffenen Familien auch dabei helfen, mit einem Therapeuten Kontakt aufzunehmen oder sich an sonstige Beratungsstellen oder dergleichen zu wenden. Im Gespräch mit dem Täter soll der Priestertumsführer ihm helfen, umzukehren, zur Gänze die Folgen seiner Tat in Kauf zu nehmen und jedwede Art der Gewalttätigkeit abzulegen (siehe Jesaja 1:18; Mosia 26:29-32; Lehre und Bündnisse 64:7).

Die Führungsbeamten zeigen und besprechen im Gemeinde- oder Pfahlrat dieses Video:

12:10

Hilfen von der Kirche und von öffentlichen Einrichtungen

(Einige der untenstehenden Links führen zu Seiten, die nicht von der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage erstellt, verwaltet oder kontrolliert werden. Dieses Material soll als zusätzliche Hilfestellung dienen; die Kirche befürwortet jedoch keine Inhalte, die mit ihren Lehren nicht übereinstimmen.)

Bitte ziehen Sie diese Artikel und Internetseiten zurate, wenn Sie sich weiter darüber informieren möchten, wie Sie jemandem helfen können, der missbraucht oder misshandelt worden ist: