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Disziplinarrat


Disziplinarrat

Der Bischof, der Zweig-, der Pfahl-, der Missions- und der Distriktspräsident haben die Aufgabe, Mitgliedern zu helfen, durch Umkehr Übertretungen zu überwinden. Die meisten Übertretungen ernsterer Natur – beispielsweise schwerwiegende Verstöße gegen staatliche Gesetze, Misshandlung des Ehepartners, Kindesmissbrauch, Ehebruch, Unzucht, Vergewaltigung und Inzest – erfordern ein formelles kirchliches Disziplinarverfahren. In dessen Rahmen können die Mitgliedsrechte des Betreffenden eingeschränkt oder aberkannt werden.

Ein solches Verfahren nimmt seinen Anfang, wenn ein präsidierender Priestertumsführer einen Disziplinarrat einberuft. Der Disziplinarrat hat den Zweck, die Seele des Übertreters zu retten, die Unschuldigen zu schützen und die Reinheit, die Integrität und den guten Namen der Kirche zu schützen.

Das kirchliche Disziplinarverfahren ist inspiriert und erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Durch ein solches Verfahren und durch das Sühnopfer Jesu Christi kann ein Mitglied Vergebung für seine Sünden empfangen, seinen inneren Frieden wiedererlangen und die Kraft finden, nicht erneut zu übertreten. Disziplinarmaßnahmen der Kirche sind nicht als abschließende Maßnahmen gedacht. Sie sollen den Kindern des himmlischen Vaters helfen, sich weiterhin anzustrengen, in die Gemeinschaft der Kirche zurückzukehren und die damit verbundenen Segnungen auszuschöpfen. Das gewünschte Ergebnis ist, dass der Betreffende sich so ändert, dass seine Umkehr vollständig ist.