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Ausgewählte Grundsätze aus den neuen Handbüchern
Weltweite Führerschaftsschulung 2010


Ausgewählte Grundsätze aus den neuen Handbüchern

Es ist begeisternd und inspirierend, dass die Führung der Kirche überall auf der Welt zu dieser Satellitenübertragung zusammenkommt. Wir schätzen Sie sehr für Ihr Engagement und Ihren Einsatz und danken Ihnen. Wir bewundern, wer Sie sind und was Sie tun.

Es ist nicht möglich, alle Kapitel aus Handbuch 1 und 2 in dieser Übertragung zu behandeln. Deshalb konzentrieren wir uns auf diejenigen Grundsätze, Schwerpunkte und Aufgaben, die für die Heiligen von größtem Nutzen sein und das Erlösungswerk am meisten voranbringen werden. Wenn die Führer der Kirche ihre Pflichten kennen und die vorgeschriebenen Verfahrensweisen einhalten, bereiten sie dem Heiligen Geist den Weg, damit er sie und die Menschen, denen sie dienen, inspirieren kann.

Ich unterstreiche nochmals die Aufforderung von Elder Oaks, die ersten drei Kapitel von Handbuch 2 zu lesen und darüber nachzudenken. Sie sind von grundlegender Bedeutung für die Führung und Verwaltung der Kirche. Alles, was Sie tun, muss darauf beruhen!

In Handbuch 2 finden Sie Anweisungen dazu, wie der Bischof und andere Führungsbeamte sich der Bedürfnisse der Mitglieder annehmen können. Als präsidierender Hoher Priester bedient sich der Bischof drei miteinander verbundener Ratsgremien: der Bischofschaft, des Priestertumsführungskomitees und des Gemeinderats. In Kapitel 4 wird ein jedes dieser drei Gremien näher beleuchtet.

Die Bischofschaft wird ihren Aufgaben größtenteils wie bisher nachkommen. Wie in der Vergangenheit ist es wichtig, dass der Bischof sich mit seinen Ratgebern und, wann immer es angebracht ist, mit dem Gemeinderat bespricht, ehe er eine Entscheidung trifft.

Das Priestertumsführungskomitee (PFK) kommt regelmäßig zusammen, um Belange des Priestertums zu besprechen, muss sich aber nicht mit Punkten befassen, die im Gemeinderat behandelt werden. Das bedeutet, dass die PFK-Sitzungen in den meisten Gebieten wahrscheinlich weniger Zeit in Anspruch nehmen werden. Der Einfachheit halber kann sich das Komitee unmittelbar vor dem Gemeinderat treffen.

Das PFK und der Gemeinderat werden alle Aufgaben übernehmen, die bisher im Rahmen einer gesonderten Sitzung des Wohlfahrtskomitees erfüllt wurden. Die Wohlfahrtssitzung wird folglich nicht mehr abgehalten.

Bei Bedarf kann die FHV-Leiterin gebeten werden, an einer PFK-Sitzung teilzunehmen, um vertrauliche Wohlfahrtsangelegenheiten zu besprechen und die Heimlehr- und Besuchslehraufträge aufeinander abzustimmen. Handbuch 1 und 2 verringern die Anzahl anderer Führerschafts- und Schulungsversammlungen und gewähren einen größeren Spielraum, wie oft diese stattfinden.

Die Kirche wird auf höchster Ebene sowie auf Gebiets-, Pfahl- und Gemeindeebene durch Ratsgremien geführt. In den neuen Handbüchern wird die Rolle der Ratsgremien in der Kirche erheblich aufgewertet. In Kapitel 4 wird auf den Gemeinderat eingegangen. Bitte schlagen Sie Abschnitt 4.1 auf. Der zweite Absatz lautet: „Unter der Leitung der Priestertumsführer, die Priestertumschlüssel innehaben, beraten sich die Führungsbeamten auf allen Ebenen zum Nutzen des Einzelnen und der Familien. Die Ratsmitglieder planen auch die Arbeit der Kirche, die in ihren Aufgabenbereich fällt. In einem guten Ratsgremium werden die Ratsmitglieder aufgefordert, sich offen zu äußern, und alle gemeinsam bemühen sich darum, auf die Bedürfnisse des Einzelnen, der Familien und der Organisationen einzugehen.“

Das neue Handbuch verleiht der Aufgabe des Gemeinderats, die Gemeinde unter der Schlüsselvollmacht des Bischofs zu führen und zu verwalten, größere Bedeutung. Der Gemeinderat verwendet so wenig Zeit wie möglich auf die Termin- und Aktivitätenplanung und andere Verwaltungsaufgaben. In den Sitzungen konzentriert man sich auf das, was den Einzelnen und die Familie stärkt. Der Schwerpunkt soll sowohl auf allgemeine Themen gelegt werden, beispielsweise die Stärkung der Jugend oder die Verbesserung der Andacht, als auch auf konkrete Punkte, beispielsweise, wie man einzelnen Mitgliedern hilft und beisteht, die in geistiger Hinsicht vorankommen müssen oder vor besonderen Schwierigkeiten stehen.

Ein guter Gemeinderat wird einen Bischof, der überarbeitet ist, darin bestärken, Aufgaben zu delegieren. Auf Gemeindeebene wird der Bischof nun dazu angehalten, den Mitgliedern des Gemeinderats Aufgaben zu übertragen, damit sowohl die Hilfsorganisationen als auch die Priestertumskollegien ihre Vollmacht und Macht ausüben.

Die Grundsätze im Handbuch geben den Priestertumskollegien und anderen Mitgliedern des Gemeinderats die Mittel an die Hand, dieser größeren Verantwortung gerecht zu werden. Erstens tragen alle Mitglieder des Gemeinderats gemeinsam Verantwortung für das Wohlergehen aller Gemeindemitglieder. Zweitens findet sich in Abschnitt 4.4 eine Aussage, die ihren Aufgaben in der Organisation, für die sie verantwortlich sind, noch mehr Gewicht verleiht. Der letzte Satz im mittleren Absatz lautet: „Die Führungsbeamten des Priestertums und der Hilfsorganisationen haben außerdem die Aufgabe, über jedes einzelne Mitglied in ihrer Organisation zu wachen und es zu stärken.“

Demgemäß verrichten die Mitglieder des Gemeinderats „den größten Teil ihrer Arbeit außerhalb der Ratssitzungen. Sie arbeiten mit ihren Ratgebern und mit den Heimlehrern, Besuchslehrerinnen und anderen daran, die Mitglieder ihrer Organisation und andere, die Hilfe benötigen, zu erreichen und ihnen zu dienen.“ (Handbuch 2, 4.5.1.) Daher bitten wir darum, dass Angelegenheiten, die durch ein Priestertumskollegium oder eine Hilfsorganisation geklärt werden können, in der jeweiligen Organisation behandelt werden und nicht vom kompletten Gemeinderat.

Das Hauptanliegen des Gemeinderats ist das Erlösungswerk in der Gemeinde. Schlagen Sie bitte Kapitel 5 auf. Die Aussage zu Beginn des Kapitels lautet: „Die Mitglieder der Kirche Jesu Christi sind ausgesandt, ‚in seinem Weingarten für die Errettung der Menschenseelen zu arbeiten‘ (LuB 138:56). Zu diesem Erlösungswerk gehören die Missionsarbeit der Mitglieder, die Aktiverhaltung der Bekehrten, die Aktivierung der weniger aktiven Mitglieder, Tempelarbeit und Genealogie sowie das Lehren des Evangeliums. Die Bischofschaft leitet diese Arbeit in der Gemeinde, unterstützt von weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.“

Drei Punkte müssen in Bezug auf den Gemeinderat betont werden:

  1. Diese Sitzung muss regelmäßig stattfinden und wahrscheinlich häufiger, als es in der Vergangenheit üblich war. In der Regel dauert sie nicht länger als 60 bis 90 Minuten.

  2. Die Ratsmitglieder – Männer wie Frauen – sind angehalten, sich sowohl aufgrund ihrer persönlichen Erfahrung als auch aufgrund ihres Amtes als Verantwortliche für ihre Organisation ehrlich zu allen Punkten zu äußern. Alle sollen spüren, dass ihre Äußerungen als die vollwertiger Teilnehmer geschätzt werden.

  3. Die Ratsmitglieder müssen unbedingt die Vertraulichkeit aller persönlichen oder heiklen Informationen über Mitglieder, Familien und Themen, die besprochen werden, wahren. Die Ratsmitglieder müssen die Privatsphäre des Einzelnen und der Familie achten und beherzigen, dass sich ausschließlich der Bischof mit Fragen der persönlichen Würdigkeit befasst.

Derzeit beschäftigt sich der Bischof selbst mit vielen Punkten. Das wird sich hoffentlich ändern, wenn der Bischof mehr – auch Belange wie Wohlfahrt, Aktiverhaltung, Aktivierung und so weiter – in Sitzungen des Gemeinderats oder in Einzelgesprächen delegiert.

Allein der Bischof befasst sich mit Problemen, bei denen ein allgemeiner Richter in Israel eingeschaltet werden muss, insbesondere, was Würdigkeitsfragen betrifft. Wenn ein umkehrwilliges Mitglied damit einverstanden ist, kann der Bischof jedoch die umfassende Beratung, die erforderlich sein mag, wenn jemand eine Sucht überwinden muss oder bei finanziellen Schwierigkeiten, familiären oder sonstigen Problemen Hilfe braucht, an andere delegieren. Wo ein solches Angebot besteht, kann der Bischof Mitgliedern auch empfehlen, den Familiendienst der Kirche in Anspruch zu nehmen.

Eines der Hauptziele der gesteigerten Verantwortung des Gemeinderats besteht darin, der Bischofschaft als Präsidentschaft des Aaronischen Priestertums mehr Zeit mit den Jugendlichen und jungen Alleinstehenden zu verschaffen, damit sie diese stärken und ihnen helfen kann, künftige Probleme zu vermeiden.

In Kapitel 16 von Handbuch 2 werden die Führungsbeamten des Priestertums und der FHV angehalten, den Bedürfnissen der jungen Alleinstehenden mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Grundsätzlich haben Pfahlpräsident und Bischof den konkreten Auftrag, die jungen Alleinstehenden ausfindig zu machen, kennenzulernen und seelsorgerisch zu betreuen. Man darf nicht vergessen, dass diese in verantwortungsvollen Berufungen dienen können. Die Quartalsberichte der Gemeinde und des Pfahles haben jetzt zwei neue Zeilen, die bei diesem Vorhaben nützlich sein werden. Jede Einheit wird nun die Anzahl der jungen Alleinstehenden berichten sowie die Anzahl derjenigen, die an der Priestertums- oder der FHV-Versammlung teilnehmen.Voraussetzung dafür ist, dass die örtlichen Führer eine Liste mit den Namen aller jungen Alleinstehenden erstellen und über deren Anwesenheit Bericht führen – all dies im Rahmen des Bestrebens, sie kennenzulernen und ihnen individuell zu helfen, in geistiger Hinsicht voranzukommen.

Im Allgemeinen erreicht der Bischof dann am meisten, wenn er folgende Punkte beherzigt:

  1. Er baut auf den Geist und die Gabe der Unterscheidung, auf die er ein Anrecht hat.

  2. Er nutzt den Gemeinderat nicht nur, um Probleme zu lösen, sondern auch, um ihnen vorzubeugen. Präsident Harold B. Lee hat gesagt: „Es ist besser, am Rande des Abgrunds einen Zaun zu errichten, als an seinem Fuße einen Rettungswagen zu postieren.“ Zu den wichtigen Aufgaben des Gemeinderats gehört es, herauszufinden, wie das Erlösungswerk dazu beitragen kann, dass es künftig weniger Probleme gibt. Erörtern Sie Lösungen, ohne Namen oder konkrete sittliche Probleme zu nennen.

  3. Der Bischof und die Gemeinderatsmitglieder legen Prioritäten für diejenigen fest, die beraten werden oder Hilfe brauchen. Hier besteht ein wenig Erklärungsbedarf. Bei der Überlegung, welche Prioritäten gesetzt werden und wann delegiert wird, kann ein Gleichnis aus der Medizin helfen. Wenn jemand einen schweren Unfall hatte und in die Notaufnahme gebracht wird, könnte ein ungeschulter Beobachter bei einem Blick auf den Patienten meinen, dass ein schwerer Arm- oder Beinbruch das Hauptproblem sei und umgehend behandelt werden müsse. Der ausgebildete Notarzt wird jedoch zuerst die wesentlichen Lebensfunktionen prüfen. Ist die Sauerstoffversorgung gewährleistet und der Kreislauf stabil? Erst dann wird sich der Arzt um den gebrochenen Arm oder das Bein kümmern. Der Bischof und die Gemeinderatsmitglieder müssen die Gabe der Unterscheidung nutzen, um Prioritäten zu bestimmen und zu entscheiden, worum sich der Bischof kümmern muss und was delegiert werden kann.

Bitte schlagen Sie Kapitel 13 auf, in dem es um Aktivitäten geht. „Aktivitäten der Gemeinde und des Pfahles oder pfahlübergreifende Aktivitäten vereinen die Mitglieder als, Mitbürger der Heiligen‘ (Epheser 2:19). Die Aktivitäten sollen nicht nur Spaß machen und unterhaltend sein, sondern auch das Zeugnis festigen, die Familie stärken und zu Einigkeit und persönlicher Entwicklung beitragen. …

Durch Aktivitäten sollen die Mitglieder auch erkennen, dass ein Leben nach dem Evangelium [Freude] mit sich bringt.“ (Handbuch 2, 13.1.)

In diesem Kapitel wird ein neuer Ansatz für die Planung und Durchführung von Aktivitäten vorgestellt. Auf Gemeindeebene gibt es kein ständiges Aktivitätenkomitee mehr. In Abschnitt 13.2.1 heißt es in der Mitte des zweiten Absatzes: „Findet eine Aktivität für die ganze Gemeinde statt, kann der Bischof die Verantwortung dafür einer oder mehreren im Gemeinderat vertretenen Organisationen übertragen. Außerdem kann er die Verantwortung … weiteren Personen oder einem Komitee übertragen.“ Normalerweise sind solche Aufträge auf eine bestimmte Aktivität oder Veranstaltung begrenzt.

In diesem Kapitel stehen auch Anweisungen für die Planung von Aktivitäten und allgemeine Richtlinien für Pfahlaktivitäten, pfahlübergreifende Aktivitäten und Aktivitäten auf Gebietsebene. Präsident Monson ist sehr dafür, dass eine ausreichende Anzahl solcher Aktivitäten stattfindet. Besonders Jugendliche und junge Erwachsene werden durch diese Aktivitäten gestärkt und spüren, dass sie einer vereinten rechtschaffenen Generation angehören, die weltlichen Versuchungen widerstehen kann.

Bitte schlagen Sie Kapitel 17 auf, „Einheitlichkeit und Anpassung“. Dieses neue Kapitel ist insbesondere für Zweige und Gemeinden von besonderer Bedeutung, deren geringe Mitgliederzahl es ihnen erschwert, das vollständige Programm der Kirche durchzuführen. Aus den Überschriften der Abschnitte 17.1.1 bis 17.1.10 geht unmissverständlich hervor, was überall in der Kirche einheitlich gehandhabt werden muss.

Dazu gehören Bereiche wie:

  • die heiligen Schriften

  • Gebote und Maßstäbe

  • die Reinheit der Lehre

  • die Abendmahlsversammlung und das Versammlungsschema für den Sonntag

  • weitere Themen, die einen ähnlichen Stellenwert haben

Einheitlichkeit in diesen Bereichen wird dazu beitragen, dass der Heilige Geist die Führungsbeamten und Mitglieder beeinflussen kann. Die meisten dieser einheitlichen Grundsätze, Richtlinien und Bestimmungen beruhen auf der reinen Lehre.

Im Gegensatz dazu ist bei einigen Sachverhalten eine Anpassung an örtliche Gegebenheiten möglich. In Abschnitt 17.2 finden Sie Grundsätze von größter Bedeutung, aus denen hervorgeht, unter welchen Bedingungen eine Anpassung an örtliche Gegebenheiten in Frage kommen kann. Dort heißt es:

„Es liegt im Ermessen des Pfahlpräsidenten und des Bischofs oder Zweigpräsidenten, bei bestimmten Programmen der Kirche Anpassungen vorzunehmen. Bei Bedarf sind solche Anpassungen in folgenden Bereichen denkbar:

  1. bei der Personalausstattung und den Programmen der Hilfsorganisationen

  2. bei Form und Häufigkeit von Führerschaftsversammlungen

  3. bei Form und Häufigkeit von Aktivitäten

„Bei der Überlegung, welche Anpassungen geeignet sein könnten, … lassen sich [die Führungsbeamten] stets vom Geist leiten“ und sie beraten sich mit der unmittelbar für sie zuständigen präsidierenden Autorität.

In den Überschriften in diesem Abschnitt werden einige Umstände genannt, die bei der Entscheidung über Anpassungen an örtliche Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen:

  • familiäre Situation

  • Transport und Kommunikation

  • wenig Anwesende in Kollegium oder Klasse

  • geringe Zahl an Führungsbeamten (wenn es nicht genügend Mitglieder gibt)

  • Sicherheit

Sehen wir uns beispielsweise Abschnitt 17.2.1 an, unter der Überschrift „Familiäre Situation“.

„Wenn Berufungen ausgesprochen, Führerschaftsversammlungen angesetzt oder Aktivitäten geplant werden, berücksichtigen die Führungsbeamten die familiäre Situation der betroffenen Mitglieder. Der Dienst und die Mitwirkung in der Kirche erfordern immer eine gewisse Opferbereitschaft. Für die Kirche sind jedoch starke Familien unverzichtbar, und daher sollen den Mitgliederfamilien zur Unterstützung von Programmen oder Aktivitäten keine übermäßigen Opfer abverlangt werden.“

Unter die zu berücksichtigenden Umstände fallen: 1.) zu viele Berufungen in einer Familie, besonders, was zeitaufwändige Berufungen betrifft, und 2.) die Anforderungen, unter denen Mitglieder ihre Familie versorgen – auch in Bezug auf Arbeitszeiten, die wenig Zeit für Aufgaben in Familie und Kirche übrig lassen. Dies alles gilt es abzuwägen, wenn die Führungsbeamten Berufungen aussprechen, Führerschaftsversammlungen ansetzen oder Aktivitäten planen.

Wo es noch nicht genügend geeignete Mitglieder gibt, um alle Führungspositionen zu besetzen, ist es zulässig, dass die präsidierenden Beamten nur die notwendigsten besetzen. Mehr zu diesem Thema finden Sie in Abschnitt 17.2.4.

Elder Oaks hat gesagt, dass in diesen Handbüchern die Errettung der Kinder Gottes und die Stärkung der Familie im Blickpunkt stehen. Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf einige wichtige Änderungen lenken, welche Väter betreffen, die eine heilige Handlung des Priestertums vollziehen oder einen Segen spenden. Bitte schlagen Sie Kapitel 20, Abschnitt 20.1.2 auf, worin der allgemeine Grundsatz erläutert wird. Dort heißt es:

„Nur ein Träger des Melchisedekischen Priestertums, der würdig ist, einen Tempelschein zu besitzen, kann als Sprecher dienen, wenn jemand als Mitglied der Kirche bestätigt wird, das Melchisedekische Priestertum übertragen bekommt, zu einem Amt in diesem Priestertum ordiniert wird oder zu einer Berufung eingesetzt wird.“

Achten Sie genau auf die beiden nächsten Absätze:

„Der Bischof oder der Pfahlpräsident kann nach seinem Ermessen, wie er vom Heiligen Geist geleitet wird und gemäß den Anweisungen im nächsten Absatz, einem Priestertumsträger, der nicht gänzlich würdig für den Tempel ist, gestatten, an manchen heiligen Handlungen und Segen mitzuwirken oder sie zu vollziehen. Der präsidierende Beamte darf dies jedoch nicht gestatten, wenn ein Priestertumsträger eine noch nicht bereinigte schwerwiegende Sünde begangen hat.

Der Bischof kann einem Vater, der das Melchisedekische Priestertum trägt, auch wenn dieser nicht gänzlich würdig für den Tempel ist, gestatten, seinen eigenen Kindern einen Namen zu geben und sie zu segnen. Ebenso kann der Bischof einem Vater, der Priester ist oder das Melchisedekische Priestertum trägt, gestatten, seine Kinder zu taufen oder seine Söhne zu einem Amt im Aaronischen Priestertum zu ordinieren. Einem Träger des Melchisedekischen Priestertums kann unter derartigen Umständen gestattet werden, im Kreis zu stehen, wenn seine Kinder konfirmiert werden, seinen Söhnen das Melchisedekische Priestertum übertragen wird oder seine Frau oder seine Kinder eingesetzt werden. Er darf jedoch nicht als Sprecher auftreten.“

Beachten Sie die zwei wichtigen Grundsätze, die in diesen Abschnitten zum Tragen kommen: Zunächst einmal wird die in Ewigkeit bedeutende Rolle des Vaters anerkannt. Und zweitens: Bischof und Pfahlpräsident müssen in rechtschaffener Weise die Gabe der Unterscheidung nutzen.

Handbuch 2 enthält auch wichtige Veränderungen hinsichtlich des Heim- und Besuchslehrens. Bitte schlagen Sie Abschnitt 7.4.3 auf, „Die Heimlehrarbeit an die Bedürfnisse vor Ort anpassen“:

„An manchen Orten ist es vorübergehend vielleicht nicht möglich, jede Familie monatlich zu besuchen, weil es nicht genügend aktive Priestertumsträger gibt oder andere Probleme vorliegen. In einem solchen Fall achten die Führungsbeamten darauf, dass vor allem neue Mitglieder, weniger aktive Mitglieder, die am ehesten auf die Einladung ansprechen, wieder aktiv zu werden, sowie Mitglieder, die besondere Hilfe benötigen, besucht werden.“

Und weiter: „Mit Genehmigung des Bischofs können die Führungsbeamten … bestimmten Familien vorübergehend nur Heimlehrer oder nur Besuchslehrerinnen zuweisen.“ Sie können auch „die Heimlehrer beauftragen, eine Familie in einem Monat zu besuchen, und die Besuchslehrerinnen erhalten dann den Auftrag, diejenigen im nächsten Monat aufzusuchen, die in dieser Familie zur FHV gehören“.

Bitte beachten Sie, dass diese Anpassungen nur dann angebracht sind, wenn es nicht genügend Priestertumsträger gibt oder andere Probleme bestehen.

Natürlich findet sich noch vieles Weitere in diesen beiden Handbüchern, was äußerst wichtig ist. Ich versichere Ihnen, dass wir, als wir als Erste Präsidentschaft und Kollegium der Zwölf Apostel an diesen Handbüchern gearbeitet haben, beständig Inspiration empfangen haben. Ich bezeuge auch, dass der Herr alle führen wird, die an diesen wichtigen Bestrebungen beteiligt sind. Im heiligen Namen Jesu Christi. Amen.

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