2005
Die Präsidierende Bischofschaft
Juli 2005


Die Präsidierende Bischofschaft

Dies ist der sechste Artikel einer Serie über die Priestertumskollegien und ihren Zweck.

Vor kurzem hatte ich den Vorsitz bei einer Pfahlkonferenz. Dieser Pfahl war erst vor sechs Monaten aus einem Distrikt entstanden, und dies war nun die erste Konferenz des neuen Pfahls. Nach der üblichen Besprechung mit dem – ebenfalls neuen – Pfahlpräsidenten erkundigte ich mich, ob er noch Fragen habe. Seine erste Frage war: „Was ist eigentlich die Präsidierende Bischofschaft?“ Und er fügte hinzu: „Ich hatte keine Ahnung, dass es überhaupt so etwas wie die Präsidierende Bischofschaft gibt, doch dann bekam ich den Brief, dass Sie den Vorsitz auf der Konferenz führen werden.“ Diese Frage wird des Öfteren gestellt.

Ich erklärte dem Pfahlpräsidenten also, was die Präsidierende Bischofschaft ist, wem wir unterstehen und was unsere Aufgabengebiete sind. Ich sagte ihm: Unter der Weisung der Ersten Präsidentschaft dient die Präsidierende Bischofschaft als Präsidentschaft des Aaronischen Priestertums der Kirche (siehe LuB 107:15). Außerdem ist sie für die zeitlichen Belange der Kirche zuständig (siehe LuB 107:68).

Die Präsidentschaft des Aaronischen Priestertums

Der Präsidierende Bischof der Kirche – Bischof H. David Burton – hat als Präsident des Aaronischen Priestertums dessen Schlüssel inne. Er übt diese Schlüssel auf Weisung der Ersten Präsidentschaft und des Kollegiums der Zwölf Apostel aus.

Bischof Burton ist Mitglied des Priestertumsführungskomitees. Diesem Rat gehören Mitglieder des Kollegiums der Zwölf Apostel und weitere Generalautoritäten an. Der Rat nimmt die Vorschläge der Präsidentschaft der Jungen Männer entgegen, beurteilt sie und erteilt Rat und Weisung hinsichtlich des JM-Programms. Dadurch ist die Präsidierende Bischofschaft über die Arbeit der JM-Präsidentschaft und das Aktivitätenprogramm der Jungen Männer informiert.

Die Zuständigkeit für die zeitlichen Belange

Die Präsidierende Bischofschaft ist es auch, durch die die zeitlichen Belange der Kirche geregelt werden. Zu diesen zeitlichen Belangen gehört alles, was mit dem Zehnten zu tun hat, ebenso das Fastopfer, das Berichtswesen, die Verwendung und Verwaltung der Gelder sowie das Wohlfahrtsprogramm und die humanitären Anstrengungen der Kirche. Unter die Zuständigkeit der Präsidierenden Bischofschaft fallen auch die Gebäude der Kirche, die Mitgliedsscheine, die Herstellung der Tempelkleidung sowie die Übersetzung, der Druck, das Binden und die Verteilung aller Unterlagen, die der Evangeliumsverkündigung und dem Evangeliumsunterricht dienen. Dazu gehören die heiligen Schriften, das Lehrmaterial, Bilder, DVDs, Videos, Unterrichtshilfen und die Zeitschriften der Kirche – also all das, was der geistigen Erbauung der Mitglieder dienlich ist. Alle Mitglieder der Präsidierenden Bischofschaft sind Generalautoritäten; wir können also in dieser Eigenschaft jedwede Aufgabe erfüllen, die uns die Erste Präsidentschaft oder das Kollegium der Zwölf Apostel überträgt. Und so kam es, dass ich damals den Vorsitz über die Pfahlkonferenz innehatte, bei der mir diese Frage gestellt wurde.

Meist wird angenommen, dass es sich bei den zeitlichen Belangen, für die die Präsidierende Bischofschaft zuständig ist, um die geschäftlichen Belange der Kirche handelt. In Abschnitt 29 des Buches Lehre und Bündnisse sagt der Herr jedoch: „Darum, wahrlich, ich sage euch: Für mich ist alles geistig, und niemals, zu keiner Zeit, habe ich euch ein Gesetz gegeben, das zeitlich ist; … denn meine Gebote sind geistig.“ (Vers 34,35.)

Der Herr sieht die Dinge nicht so, wie wir sie sehen. Das gilt auch für die zeitlichen Belange der Kirche. Da das Buch Mormon ein gedrucktes Buch ist, mag es auf den ersten Blick den Anschein haben, es handle sich um ein ganz gewöhnliches Buch. Doch dieses Buch wird zu dem Zweck herausgegeben, der Welt das immerwährende Evangelium Jesu Christi nahe zu bringen. So sind die „zeitlichen Belange“, die darin bestehen, dass das Buch Mormon übersetzt, gedruckt, gebunden und in den Vertrieb gebracht wird, eng verflochten mit den geistigen. Dieser Grundsatz gilt für alles „Zeitliche“, was die Kirche unternimmt.

Uns als Präsidierender Bischofschaft obliegt es daher im wahrsten Sinn des Wortes, all das zustande zu bringen, was die Kinder des himmlischen Vaters brauchen, um die Segnungen des immerwährenden Evangeliums zu erlangen. Wir tragen dazu bei, dass die irdische – zeitliche – Grundlage dafür geschaffen wird.

Im 78. Abschnitt des Buches Lehre und Bündnisse gibt es eine besonders schöne Passage. Der Herr spricht hier über sein Vorratshaus. In weitesten Sinn des Wortes lassen sich unter dem Vorratshaus die Zeit und die Mittel verstehen, welche die Mitglieder zum Aufbau des Gottesreiches zur Verfügung stellen. Wir erfahren dort, dass zwischen den irdischen und den himmlischen Belangen Einklang herrscht:

„Es muss notwendigerweise sein, dass es eine Organisation meines Volkes gebe, um die Angelegenheiten des Vorratshauses für die Armen meines Volkes zu regeln … als eine dauernde und immerwährende Einrichtung und Ordnung für meine Kirche, um die Sache zu fördern, die ihr auf euch genommen habt, für die Errettung des Menschen und für die Herrlichkeit eures Vaters, der im Himmel ist.“ (Vers 3,4.)

In meiner Eigenschaft als Mitglied der Präsidierenden Bischofschaft erlebe ich immer wieder, dass der Mantel des Priestertums und der Geist der Prophezeiung und Offenbarung in den zeitlichen Aspekten des Werkes des Herrn unerlässlich und auch tatsächlich vorhanden sind.