Bischofschaft
Gemeindehauspflege und -instandhaltung


„Gemeindehauspflege und -instandhaltung“, Die Bereitstellung von Gemeindehäusern und sonstigen Stätten der Gottesverehrung, 2021

„Gemeindehauspflege und -instandhaltung“, Die Bereitstellung von Gemeindehäusern und sonstigen Stätten der Gottesverehrung

Gemeindehauspflege und -instandhaltung

Die Reinigung der Gemeindehäuser

Ein Gemeindehaus muss so gepflegt werden, dass seine heilige Natur und Bestimmung offenkundig ist. Die örtlichen Führer und Mitglieder sowie die Gruppe der Abteilung B&I sind gemeinsam dafür verantwortlich, das Gemeindehaus und das Grundstück sauber und ordentlich zu halten.

Die Mitwirkung der Mitglieder

Die Mitglieder sind aufgefordert, neben der Gruppe der Abteilung B&I die Verantwortung für Reinigung und Pflege ihres Gemeindehauses zu übernehmen. Durch die Mitwirkung der Mitglieder soll vor allem erreicht werden, dass jeder – auch die Jugendlichen und die weniger aktiven – die segensreiche Gelegenheit bekommt, zu dienen. Außerdem wird dadurch die Achtung vor dem Gotteshaus gefestigt und vertieft.

Die Mitwirkung der Mitglieder wird auf Weisung der Pfahlpräsidentschaft organisiert und umgesetzt. Es können ein Gebäudebeauftragter des Pfahls sowie ein Gebäudebeauftragter der Gemeinde berufen werden, die dann dabei helfen können, diese Aufgaben zu erläutern und zu koordinieren (Näheres zur Organisierung der Gemeindehauspflege findet man hier).

Umfangreiche Reinigungs- und sonstige Arbeiten lassen sich minimieren, wenn diejenigen, die das Gebäude nutzen, es anschließend saubermachen und jederzeit Weisheit, Umsicht und Achtung walten lassen.

Der Gebäudebeauftragte der Gemeinde kann die allwöchentliche Reinigung organisieren und diese nach Möglichkeit beaufsichtigen. Alle Mitglieder sollen die Gelegenheit bekommen, sich an der Reinigung zu beteiligen. Die Jungen Männer und die Jungen Damen sind aufgefordert, mit ihrer Familie, ihrem Kollegium oder ihrer Klasse zu helfen.

Kinder und Jugendliche dürfen nicht beauftragt werden, das Gebäude abends abzuschließen oder motorbetriebene Geräte zu bedienen.

Putzmittelschrank oder -raum

Im Gemeindehaus kann es einen Putzmittelschrank oder -raum geben, zu dem die Mitglieder Zugang haben. Darin werden Reinigungsgeräte und -mittel aufbewahrt. In Absprache mit der Gruppe der Abteilung B&I können die Gebäudebeauftragten von Pfahl und Gemeinden diesen Schrank oder Raum ausstatten, auffüllen und in Ordnung halten.

Maßnahmen im Notfall

Die örtlichen Priestertumsführer stellen einen Plan auf, wie in verschiedenen Notfallsituationen, die im Gemeindehaus eintreten könnten, zu reagieren ist. Mithilfe dieses Plans schulen sie die Mitglieder und greifen in Notsituationen darauf zurück. Es empfiehlt sich, die Notrufnummern von Polizei, Feuerwehr und medizinischem Notdienst an geeigneter Stelle anzubringen.

Brandschutz

Die Brandgefahr wird verringert, wenn sich alle, die das Gemeindehaus nutzen, vernünftig und vorsichtig verhalten. Nachfolgend sind einige empfehlenswerte Brandschutzmaßnahmen aufgeführt:

  • sämtliches brennbares Material wie Holz, Papierprodukte, Chemikalien oder Abfälle nicht in Räumen, Schränken oder dort aufbewahren, wo sich Heizkessel oder -öfen, Maschinen oder Hausanschlüsse befinden

  • Heizgeräte möglichst nicht verwenden

  • wenn Essen aufgewärmt oder Wasser gekocht wird, den Herd oder Ofen niemals unbeaufsichtigt lassen

Gehwege und sonstige Wege außerhalb des Gebäudes

Die Führungsverantwortlichen halten die Flure und andere Zugänge und Fluchtwege im Gebäude frei. Ebenso wichtig ist es, die Gehwege und sonstige Wege außerhalb des Gebäudes sauber und frei zu halten, damit man dieses sicher betreten und verlassen kann.

Gemeindehausschlüssel

Die Gruppe der Abteilung B&I stellt für die Führungsverantwortlichen des Pfahls Schlüssel zu den Gemeindehäusern bereit. Die Bischofschaft verteilt die Schlüssel nach den Vorgaben des Pfahls an die Führungsverantwortlichen der Gemeinde. Jede Bischofschaft führt eine Liste darüber, wer einen Schlüssel erhalten hat, und kann dem Gebäudebeauftragten des Pfahls eine Kopie dieser Liste aushändigen. Ist ein Mitglied nicht länger mit einer Aufgabe betraut, für die es den Schlüssel braucht, gibt es ihn zurück.

Geld

Geld darf niemals über Nacht oder anderweitig unbewacht im Gemeindehaus liegen gelassen werden.

Sicherheitsvorkehrungen und Schließregeln

Es empfiehlt sich, dass die Führungsverantwortlichen im Pfahl oder aber die zuständigen Bischöfe einen Plan aufstellen, aus dem die Schließzeit und die Schließregeln für Gemeindehäuser hervorgehen. Nach diesen Regeln wird jeden Abend unmittelbar nach der festgelegten Schließzeit vorgegangen.

Die Priestertumsführer können den Auftrag erteilen, dass das Gebäude aus Gründen der persönlichen Sicherheit stets von zwei Personen abzuschließen ist. Zum Abschließen gehört die Kontrolle, dass sich kein Unbefugter im Gebäude aufhält, dass überall das Licht sowie zeitweilig genutzte Heizkörper und Klimaanlagen ausgeschaltet sind und dass Türen und Fenster geschlossen sind.

Ein Mitglied der Kirche, das einen Schlüssel für das Gemeindehaus hat, muss alle Fenster schließen und die Außentüren abschließen, wenn es das Gemeindehaus verlässt.

Die örtlichen Führer achten darauf, dass Computer, Kopiergeräte, tragbare Keyboards sowie Audio- und Videogeräte in abgeschlossenen Räumen oder Lagerbereichen untergebracht sind. Außerdem müssen Computer und elektronische Geräte als Eigentum der Kirche gekennzeichnet sein; es wird eine Liste mit den Modell- und Seriennummern geführt.