Bischofschaft
Freizeitcamps


Freizeitcamps

Verwaltung von Freizeiteinrichtungen

Freizeiteinrichtungen der Kirche bieten einen geeigneten Rahmen für Aktivitäten der Kirche im Freien. Sie werden gemäß den Standardvorgaben und Plänen der Kirche geplant. Es gibt zwei Arten von Freizeiteinrichtungen:

  1. Freizeitcamps

  2. Freizeitcenter für örtliche Einheiten

Der Hauptzweck von Freizeitcamps ist es, dass die Jungen Damen dort bei ungefährlichen, erbaulichen Freizeitbeschäftigungen den Geist spüren können. Pfähle, Gemeinden und der Kirche angehörige Familien dürfen mit ihren Gästen ebenfalls die Freizeitcamps für genehmigte Aktivitäten nutzen. Freizeitcamps der Kirche dürfen nicht für kommunale Einrichtungen, kommerzielle Unternehmen und Andersgläubige reserviert werden. Gern dürfen die Mitglieder der Kirche jedoch Freunde und Bekannte anderen Glaubens zur Teilnahme an dort stattfindenden Veranstaltungen einladen.

Für die Nutzung eines Freizeitcamps kann eine Gebühr erhoben werden, um die Instandhaltungs-, Reparatur- oder Aufwertungskosten zu decken. Alle Freizeitcamps nutzen bitte das Online-Reservierungssystem der Kirche unter camping.ChurchofJesusChrist.org. Sämtliche Zahlungen laufen ausschließlich über das System, entweder von Einheit zu Einheit, wenn eine Einheit eine Reservierung vornimmt, oder per privater Kreditkarte, wenn jemand das Camp privat bucht.

Ein Freizeitcenter für örtliche Einheiten befindet sich für gewöhnlich innerhalb der Pfahlgrenzen und ist hauptsächlich für die Gemeinden innerhalb des Pfahls oder für angrenzende Pfähle gedacht. Oft gibt es dort einen Pavillonbereich oder auch einen zusätzlichen Platz für Aktivitäten im Freien. Ein Pfahl darf für die Nutzung des Centers von den Mitgliedern der Kirche keine Gebühren erheben.

Ein Pfahl kann den Erwerb oder die Planung eines neuen Freizeitcenters oder eines Freizeitcamps beantragen, wenn ein gerechtfertigter Bedarf besteht. Der Pfahlpräsident wendet sich dann an den Gebäudemanager oder ans Gebietsbüro, damit der Antrag beim Jahresplan, der bei der Gebietspräsidentschaft eingereicht wird, Berücksichtigung finden kann.

Vor einer solchen Antragstellung sollen die örtlichen Einheiten jedoch nach Möglichkeit öffentliche oder private Einrichtungen nutzen. Liegt eine vorhandene Einrichtung der Kirche für mehrere Pfähle in vertretbarer Entfernung, so muss diese voll ausgelastet sein, bevor eine zusätzliche Einrichtung beantragt wird.

Im Nachfolgenden wird speziell auf Freizeitcamps eingegangen.

Neue Freizeitcamps

Der Antrag auf Bewilligung von Mitteln der Kirche für den Erwerb oder die Planung eines Freizeitcamps wird über den Verwaltungsdirektor eingereicht. Das allgemeine Budget der Kirche wird bei der Jahresplanung für Freizeitcamps nur dann beansprucht, wenn die Grundvoraussetzungen und die für eine Aufwertung geltenden Richtlinien erfüllt sind. Bitte wenden Sie sich an den Gebäudemanager, wenn eine solche Planung in Erwägung gezogen werden soll.

Pfähle, die keinem Freizeitcamp zugewiesen sind

Der (von der Gebietspräsidentschaft beauftragte) Gebietssiebziger weist die Pfähle einem Freizeitcamp der Kirche im Gebiet zu, und zwar auf Grundlage des Bedarfs jedes Pfahls, der Entfernung zum Camp und wie dieses genutzt werden soll. Die Nutzung öffentlicher oder privater Camps ist ebenfalls in Betracht zu ziehen.

Pfähle, die keinem Freizeitcamp zugewiesen sind, können über das Online-Reservierungssystem ein beliebiges Camp für sich reservieren. Dabei ist die auf der Website veröffentlichte Übersicht, welche Reservierungen Vorrang haben, zu berücksichtigen.

Gelder für die Aufwertung vorhandener Freizeitcamps

Jedem Camp ist ein Gebäudemanager zugewiesen, der die Verantwortung für alle Einrichtungen im Camp trägt. Die Bereitstellung von Mitteln für Camps gehört zur Jahresplanung und umfasst Gelder für Austausch und Aufwertungen sowie für Betrieb und Instandhaltung. Ausgaben für Aktivitäten und Material, die im Rahmen eines Zeltlagers anfallen, werden durch Nutzungsgebühren gedeckt (siehe „Finanzen des Pfahls in Bezug auf Camps“).

Betrieb und Instandhaltung

Das Camp wird mindestens einmal im Halbjahr inspiziert, um fortdauernden Instandhaltungsbedarf festzustellen und Sicherheitsrisiken aufzudecken. Camp und Waldgebiete werden auch nach widrigen Witterungsverhältnissen wie Sturm, schweren Regenfällen oder Schneefall inspiziert.

In den Vereinigten Staaten und in Kanada können Betriebsmittel für die Inspektion und Instandhaltung angefordert werden. Hierzu wird bei dem Gebäudemanager ein Antrag gestellt, der sich dann an die Abteilung Naturressourcen der Hauptabteilung Versammlungsgebäude wendet.

Ein Freizeitcamp auf gepachtetem Grundstück wird nur den Mindestanforderungen entsprechend eingerichtet und instandgehalten, es sei denn, es wurde ein langfristiger Pachtvertrag abgeschlossen, wodurch höhere Ausgaben gerechtfertigt sind.

Verkauf oder Verpachtung von vorhandenen Freizeitcamps

Möchte die Pfahlpräsidentschaft ein vorhandenes Freizeitcamp verkaufen oder verpachten, wendet sie sich an den Gebäudemanager oder das Gebietsbüro. Der Pfahl selbst ist nicht befugt, mit einer Behörde oder einem Makler Verhandlungen aufzunehmen, die den Erwerb, die Verpachtung oder das Abstoßen eines Freizeitcamps zum Gegenstand haben.

Verwaltung

Der (von der Gebietspräsidentschaft beauftragte) Gebietssiebziger ernennt einen Pfahlpräsidenten als Hauptverantwortlichen für die Verwaltung des Camps. Der zuständige Pfahlpräsident wohnt nach Möglichkeit in dem Einzugsgebiet, wo sich das Gelände befindet.

Steuerbefreiung

Der Status der Steuerbefreiung von Freizeitcamps ist zu wahren. Das Gelände darf nicht für kommerzielle oder politische Zwecke genutzt werden oder um Einnahmen zu erwirtschaften, die über die Betriebs-, Instandhaltungs- und Reparaturkosten hinausgehen. Wenn die jeweils zuständigen örtlichen Behörden für das Gelände keine Steuerbefreiung gewähren, werden die Steuern vom Hauptsitz der Kirche übernommen.

Finanzen des Pfahls in Bezug auf Camps

In den Vereinigten Staaten und in Kanada verwaltet der zuständige Pfahl die Finanzen des Camps, indem ein getrenntes Konto für CUBS (Church Unit Banking Services – System zur Abwicklung der Bankgeschäfte der örtlichen Einheiten) geführt wird. Dieses wird von der Finanzabteilung am Hauptsitz der Kirche eröffnet. Der zuständige Pfahl eröffnet nicht eigenständig ein Giro- oder Einlagenkonto bei einer Bank. Das CUBS-Konto wird verwendet, um daraus die vorgesehenen Aktivitäten und das nötige Material für das Camp zu bestreiten. Auf das CUBS-Konto werden sämtliche Nutzungsgebühren und sonstige Beiträge eingezahlt. In Gebieten außerhalb der Vereinigten Staaten und Kanadas lässt sich der verantwortliche Pfahlpräsident von einem für Finanzen zuständigen Mitarbeiter im Gebiet erklären, wie das Konto eröffnet werden soll.

Der zuständige Pfahl-Buchprüfer prüft den Betrieb mithilfe des Formulars „Recreation Camp Audit“ (Buchprüfung beim Freizeitcamp). Dieses ist in der Materialsammlung für Buchprüfungen im Gebiet zu finden.

Der verantwortliche Pfahlpräsident prüft sämtliche Einnahmen und Ausgaben gründlich und genehmigt diese. Erzielt ein Freizeitcamp Einkünfte aus natürlichen Ressourcen, benachrichtigt der zuständige Pfahl den Gebäudemanager. Dieser wiederum setzt sich (in den Vereinigten Staaten und in Kanada) mit der Abteilung Naturressourcen der Hauptabteilung Versammlungsgebäude oder (außerhalb der Vereinigten Staaten und Kanadas) mit dem Gebietsbüro in Verbindung. Derlei Einkünfte kommen dem allgemeinen Budget der Kirche zugute.

Die Mitglieder der Kirche können dazu beitragen, die Instandhaltungs-, Reparatur- oder Aufwertungskosten für das Freizeitcamp zu decken, indem sie Arbeitskraft, Material oder Geräte für kleinere Reparaturarbeiten beisteuern. Der Gebäudemanager kümmert sich um sämtliche Austausch- und Aufwertungsarbeiten. Dabei greift er nur auf bereits ausgewählte Auftragnehmer sowie auf Gelder zurück, die im Jahresplan genehmigt wurden. Die Führungsverantwortlichen der Kirche führen keine speziellen Spendenaktionen durch, um Ausgaben zur Aufwertung des Freizeitcamps tätigen zu können (siehe „Gelder für die Aufwertung vorhandener Freizeitcamps“).

Trinkwasserversorgung

Eine Trinkwasseranlage auf einem Grundstück der Kirche, bei der Wasser aus einem eigenen Brunnen oder einer eigenen Quelle gewonnen wird (abgesehen von der städtischen oder kommunalen Wasserversorgung), wird nach den gesetzlichen Bestimmungen und bestehenden Vorgaben der Kirche gebaut, betrieben und gewartet. Der Gebäudemanager muss dafür sorgen, dass das Wasser gemäß den geltenden Qualitätsstandards und nach besten Betriebsverfahren stichprobenartig untersucht wird.

Geräte und Fahrzeuge

In der Regel stellen und warten die Hauptabteilung Versammlungsgebäude und die Kirche keine Geräte oder Fahrzeuge für Freizeitcamps. Werden bestimmte Geräte benötigt, werden sie auf Kosten des Pfahls gemietet, von Mitgliedern des Pfahls gestellt oder mithilfe der Budgetzuweisung der örtlichen Einheit sowie eingenommenen Nutzungsgebühren angekauft.

Grundstücksverwalter

Wird ein Grundstücksverwalter (oder mehrere) in Vollzeitbeschäftigung gebraucht, kann der zuständige Pfahlpräsident Service-Missionare zu dieser Aufgabe berufen. Ein solcher Service-Missionar wird von seinem Bischof eingesetzt.

Näheres zur Berufung von Service-Missionaren ist im Allgemeinen Handbuch unter 24.7 zu finden.