Grundsätze und Richtlinien für die Planung von Gemeindehäusern
„Die Kirche stellt Gemeindehäuser zur Verfügung, damit all jene, die sie besuchen:
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durch heilige Handlungen Bündnisse eingehen und erneuern können (siehe Lehre und Bündnisse 20:75; 59:9-12)
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sich miteinander versammeln können (siehe 3 Nephi 18:22-23)
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gemeinsam Gott verehren und beten können (siehe Mosia 18:25; Moroni 6:9)
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einander unterweisen und einander dienen können (siehe Moroni 6:4,5)
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an weiteren genehmigten Veranstaltungen teilnehmen können, wie sie in Kapitel 35 des Allgemeinen Handbuchs beschrieben werden
Ein Gemeindehaus kann je nach örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen unterschiedlich aussehen.“ (Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 35.1.)
„Um die Kirche zu stärken, bereiten die Gebiete langfristige Gesamtpläne vor, bevor Entscheidungen hinsichtlich weiterer Räumlichkeiten oder einer Neuzuweisung vorhandener Räumlichkeiten in Gemeindehäusern getroffen werden.“ (Grundsätze und Richtlinien für die Bereitstellung von Gemeindehäusern, 2021, ChurchofJesusChrist.org.) Die folgenden Grundsätze und Richtlinien sollen den Mitarbeitern im Gebiet helfen, die Priestertumsführer im Gebiet und im Pfahl beim Erreichen dieses Ziels zu unterstützen.
Grundsätze
Einheiten stärken
Es fällt unter die Verantwortung der Priestertumsführer, die Kirche durch Anpassung der Größe und Grenzen von Einheiten zu stärken, so wie sie von der Gebietspräsidentschaft angeleitet werden. Mit der Änderung von Einheitsgrenzen kann auch eine Verbesserung der Nutzung der Gemeindehäuser einhergehen.
Nutzung
„Bevor die Führungsverantwortlichen zusätzliche Räumlichkeiten bereitstellen, sorgen sie dafür, dass die Kapazität der Gemeindehäuser, die sich in zumutbarer Entfernung befinden, voll ausgeschöpft wird.“ (Grundsätze und Richtlinien für die Bereitstellung von Gemeindehäusern.) Die Auslastung eines Gemeindehauses richtet sich sowohl nach der Anzahl der Mitglieder (Fassungsvermögen) als auch nach der Anzahl der Einheiten (Kapazität nach Einheiten), die das Gemeindehaus nutzen können. In Gebieten mit veränderlicher Mitgliederzahl kann eine anderweitige Nutzung (Abstoßung oder Nutzungsänderung) von nicht voll ausgelasteten Gemeindehäusern und Liegenschaften in Betracht gezogen werden.
Sachgemäße Prognostizierung
Eine Prognose des Wachstums von Mitglieder- und Anwesenheitszahlen ist entscheidend dafür, einen effektiven und adäquaten Gesamtplan für Gemeindehäuser aufstellen zu können. Bei den Berechnungen der erwarteten Entwicklung der Mitglieder- und Anwesenheitszahlen ist sich an die genehmigte Vorgehensweise zu halten.
Strategische Platzierung
Der Standort für eine Versammlungsstätte sollte – unabhängig von Pfahlgrenzen – immer so gewählt werden, dass sie einer optimalen Anzahl an Mitgliedern zur Verfügung steht. Die strategische Platzierung von Gemeindehäusern setzt Kenntnisse der Wachstumstrends, der Muster von Zu- und Wegzügen und der verfügbaren Verkehrsmittel voraus.
Bezahlbarkeit
„Die Führungsverantwortlichen des Gebiets und vor Ort bemühen sich hinsichtlich des Gemeindehausbedarfs um Lösungen, die wirtschaftlich und langfristig gesehen zweckmäßig und tragfähig sind.“ (Grundsätze und Richtlinien für die Bereitstellung von Gemeindehäusern.)
Das Gebiet sollte alle Möglichkeiten in Betracht ziehen, die mit den örtlichen Gegebenheiten vereinbar sind. Die Wohnung eines Mitglieds kann ebenso eine angemessene Lösung darstellen wie eine Schule oder ein Bürgerhaus, gemietete Räumlichkeiten, von der Kirche errichtete, gekaufte oder umgebaute Gebäude oder sonstige Möglichkeiten.
Richtlinien
Die Priestertumsführer berücksichtigen bei der Festlegung, wie viele Gemeinden ein Gemeindehaus nutzen sollen, Folgendes:
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Die Versammlungen am Sonntag beginnen zu einer annehmbaren Zeit und enden spätestens am Nachmittag, damit alle Familien noch Zeit haben, sich zuhause mit dem Evangelium zu befassen.
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Der Anfahrtsweg für die Mitglieder ist vertretbar.
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Anpassungen des Gemeindehauses, falls erforderlich, bewegen sich in einem geringfügigen und kostengünstigen Rahmen.
Das Gebiet hält sich an die Grundsätze für die Planung von Gemeindehäusern und stellt einen Gesamtplan für fünf Jahre auf, bevor entschieden wird, neue Räumlichkeiten anzuschaffen oder vorhandene neu zuzuweisen.
Gesamtplanung durch einen pfahlübergreifenden oder Koordinierungsrat
Ein Gesamtplan kann auf der Ebene pfahlübergreifender Räte oder der Koordinierungsräte aufgestellt werden, wenn:
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die Möglichkeit besteht, dass bereits bestehende oder vorgeschlagene Einrichtungen von mehreren Pfählen genutzt werden
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Grenzänderungen sich auf mehrere Pfähle auswirken können
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die Wachstums- und Auslastungsprognosen darauf hindeuten, dass neue Räumlichkeiten benötigt werden
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Veränderungen in der Mitgliederzahl zu überschüssigen Räumlichkeiten geführt haben, die neu zugewiesen werden können
Der Planungsleiter im Gebiet arbeitet mit den Gebietssiebzigern und den zuständigen Pfahlpräsidenten zusammen, um der Gebietspräsidentschaft Vorschläge zur Genehmigung unterbreiten zu können.
Planung auf Pfahlebene
Wenn der Planungsleiter im Gebiet erwägt, Räumlichkeiten, die nicht im Gesamtplan eines pfahlübergreifenden oder Koordinierungsrats vorgesehen sind, hinzuzufügen oder neu zuzuweisen, arbeitet er gemeinsam mit den zuständigen Pfahlpräsidenten Vorschläge aus, die der Gebietspräsidentschaft zur Genehmigung vorgelegt werden.
Genehmigung und Finanzierung eines Projekts
Projekte für neue oder neu zugewiesene Räumlichkeiten, die in der Planung vorgesehen werden, können im Rahmen des Jahresplans oder zur zusätzlichen Genehmigung eingereicht werden.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Gebietspräsidentschaft
Die Gebietspräsidentschaft gibt Anweisungen hinsichtlich der Strategien, Entscheidungen und erwünschten Resultate bei der Planung von Gemeindehäusern. Die Gebietspräsidentschaft arbeitet bestimmte Anliegen heraus, unterweist die Gebietssiebziger in Lehren und Grundsätzen und genehmigt die wesentlichen Punkte des Gesamtplans und die endgültigen Vorschläge.
Gebietssiebziger und örtliche Priestertumsführer
Der Gebietssiebziger vermittelt den Pfahl- und den Missionspräsidenten Lehren und Grundsätze und berät sich auch mit den Mitarbeitern im Gebiet. Der Gebietssiebziger, die Pfahl- und die Missionspräsidenten gehen die Gesamtpläne für Gemeindehäuser durch und geben Rückmeldung. Sie reichen sämtliche Änderungen an Einheitsgrenzen bei der Gebietspräsidentschaft zur Überprüfung ein.
Verwaltungsdirektor und Gebietspersonal
Der Verwaltungsdirektor und die Mitarbeiter des Gebiets stellen den kirchlichen Führern genaue Daten, Berichte, Auswertungen und Vorschläge bereit. In Übereinstimmung mit den Anweisungen der Gebietspräsidentschaft und dem Programm für Gemeindehäuser im Gebiet stellt der Planungsleiter Gesamtpläne für fünf Jahre auf, in die er Punkte aus den Plänen der Koordinierungsräte, pfahlübergreifenden Räte und der Pfähle aufnimmt. Der Planungsleiter arbeitet mit den Priestertumsführern zusammen, um fundierte Entscheidungen zu treffen und die Vorschläge fertigzustellen.
Hinweis: Der Begriff Pfahlpräsidentschaft bezieht sich auch auf die Distriktspräsidentschaft.