„Soll ich homosexuellen Mitgliedern und/oder ihren Angehörigen eine Therapie empfehlen?“ Gleichgeschlechtliche Neigungen: Führer der Kirche, 2020
„Soll ich homosexuellen Mitgliedern und/oder ihren Angehörigen eine Therapie empfehlen?“ Gleichgeschlechtliche Neigungen: Führer der Kirche
Soll ich homosexuellen Mitgliedern und/oder ihren Angehörigen eine Therapie empfehlen?
Eine Therapie kann einer gesundheitsfördernden Lebensweise dienlich sein
Eltern, Führungsverantwortliche und Therapeuten dürfen nicht erwarten oder verlangen, dass am Ende eine Änderung der Neigungen steht. Sich einem Therapeuten anzuvertrauen ist ein Zeichen von Stärke und Demut. Wenn jemand diese Hilfe in Anspruch nehmen will, muss ihm das Recht zugestanden werden, selbst festzulegen, was er sich von der Therapie erwartet.
Manchmal ist es schwierig, sich selbst unvoreingenommen zu betrachten. Sich einem Therapeuten anzuvertrauen, kann in vielen Lebensbereichen hilfreich sein – von der Bewältigung von Depressionen und Angstzuständen bis hin zur Eheberatung. Elder Jeffrey R. Holland hat gesagt, dass professionelle Hilfe manchmal genauso wichtig sein kann wie geistige Hilfe (siehe „Wie ein zerbrochenes Gefäß“, Liahona, November 2013, Seite 40–42).
Wenn jemand eine Therapie macht, empfiehlt die Kirche einen Ansatz, bei dem das Recht auf Selbstbestimmung des Klienten respektiert wird. Mit anderen Worten: Der Betroffene hat das Recht, Erwartungen vorzugeben, und Therapeuten und Berater sollten seine Wünsche respektieren. Bei jemandem, der gleichgeschlechtliche Neigungen hat oder sich als schwul oder lesbisch betrachtet, kann eine Therapie dazu beitragen, dass er einen gesünderen und erfüllteren Bezug zu seiner Sexualität findet. Allerdings braucht nicht jeder eine Beratung oder Therapie.
Zwar kann sich die sexuelle Ausrichtung verändern – so etwas kommt durchaus vor –, aber es wäre moralisch verwerflich, mit der Therapie bezwecken zu wollen, dass sich die sexuelle Orientierung ändern wird oder muss. Auch hier hat jeder das Recht, seine Erwartungen selbst festzulegen.