Kapitel 36
Einige Töchter der Israeliten sind angewiesen, innerhalb des eigenen Stammes zu heiraten – Erbbesitz darf nicht von einem Stamm auf den anderen übergehen.
1 Die Oberhäupter der Familie, die von Gilead, dem Sohne Machirs, dem Enkel Manasses, stammte und zu den von Josef stammenden Familien gehörte, traten auf und trugen dem Mose und den Fürsten, den Stammesoberhäuptern der Israeliten,
2 folgendes Anliegen vor: „Der Herr hat dir, o Herr, geboten, den Israeliten das Land durch das Los zum Erbbesitz zu geben; auch hast du, Herr, vom Herrn die Weisung erhalten, den Erbbesitz unseres Stammesbruders Zelofhad seinen Töchtern zuzuteilen.
3 Wenn diese sich nun aber mit einem Manne verheiraten, der zu einem anderen Stamme der Israeliten gehört, so geht ihr Erbbesitz dem Erbbesitz unserer Väter verloren und wird zum Erbbesitz des Stammes dazugeschlagen, dem sie nach ihrer Verheiratung angehören, während er dem Losteile unseres Erbbesitzes verlorengeht.
4 Und auch wenn das Jubeljahr für die Israeliten kommt, so bleibt ihr Erbbesitz mit dem Erbbesitz des Stammes vereinigt, dem sie nach ihrer Verheiratung angehören; aber dem Erbbesitz des Stammes unserer Väter geht ihr Erbbesitz verloren.“
5 Da gab Mose den Israeliten nach dem Geheiß des Herrn folgende Weisung: „Der Stamm der Nachkommen Josefs hat recht.
6 So lautet die Vorschrift, die der Herr betreffs der Töchter Zelofhads erlassen hat: Sie mögen sich ganz nach ihrem Gefallen verheiraten; jedoch dürfen sie nur mit einem Manne aus einem Geschlecht ihres väterlichen Stammes die Ehe eingehen,
7 damit nicht ein Erbbesitz der Israeliten von einem Stamm an einen andern übergeht; denn die Israeliten sollen ein jeder den Erbbesitz ihres väterlichen Stammes behalten.
8 Darum darf jedes Mädchen, das in einem von den israelitischen Stämmen zu Grundbesitz gelangt, nur einen Mann aus einem Geschlecht ihres väterlichen Stammes heiraten, damit die Israeliten allesamt ihren väterlichen Erbbesitz behalten
9 und kein Erbbesitz von einem Stamm an einen andern übergeht; denn die Stämme der Israeliten sollen ein jeder seinen Erbbesitz behalten.“
10 Wie der Herr dem Mose geboten hatte, so taten es die Töchter Zelofhads;
11 denn Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelofhads, verheirateten sich mit den Söhnen ihrer Onkel;
12 mit Männern aus den Geschlechtern, die von Manasse, dem Sohne Josefs, stammten, verheirateten sie sich, und so verblieb ihr Erbbesitz bei dem Stamme, dem das Geschlecht ihres Vaters angehörte.
13 Dies sind die Gebote und Verordnungen, die der Herr an die Israeliten in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, durch Vermittlung des Mose hat ergehen lassen.