Heilige Schriften
Numeri 5


Kapitel 5

Aussätzige werden aus dem Lager entfernt – Sünder müssen, um Vergebung zu erlangen, bekennen und Wiedergutmachung leisten – Frauen, denen man Unsittlichkeit vorwirft, müssen sich vor den Priestern einem Eifersuchtsverfahren unterwerfen.

1 Weiter gebot der Herr dem Mose Folgendes:

2 „Befiehl den Israeliten, dass sie alle Aussätzigen und alle, die an einem Ausfluss leiden, sowie alle, die sich an einer Leiche verunreinigt haben, aus dem Lager entfernen;

3 sowohl Männer als auch Frauen sollt ihr hinausschaffen, vor das Lager hinaus sollt ihr sie schaffen, damit sie ihre Lager nicht verunreinigen, da doch ich in deren Mitte wohne.“

4 Da taten die Israeliten so und schafften sie vor das Lager hinaus; wie der Herr dem Mose geboten hatte, so taten die Israeliten.

5 Weiter gebot der Herr dem Mose Folgendes:

6 „Teile den Israeliten folgende Vorschriften mit: Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine von den mannigfachen Sünden begeht, wie Menschen sie zu begehen pflegen, sodass sie eine Übertretung dem Herrn gegenüber verüben und der Betreffende dadurch Schuld auf sich lädt,

7 so sollen sie die Sünde, die sie begangen haben, bekennen, und der Betreffende soll das von ihm Veruntreute nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags hinzufügen und es dem geben, an dem er sich versündigt hat.

8 Wenn dieser Mann aber keinen nächsten Verwandten hat, dem der Ersatz geleistet werden könnte, so soll die Buße, die dem Herrn zu erstatten ist, dem Priester gehören, abgesehen von dem Sühnewidder, mittels dessen man ihm Sühne erwirkt.

9 Ebenso soll jedes Hebeopfer von allen heiligen Gaben, welche die Israeliten dem Priester bringen, diesem gehören.

10 Ihm sollen also die heiligen Gaben eines jeden gehören: Was irgendjemand dem Priester gibt, soll diesem gehören.“

11 Weiter gebot der Herr dem Mose Folgendes:

12 „Teile den Israeliten folgende Vorschriften mit: Wenn jemandes Ehefrau sich vergeht und ihrem Manne untreu wird,

13 sodass ein anderer fleischlichen Umgang mit ihr hat, ohne dass jedoch ihr Mann etwas davon weiß, und ihr tatsächlicher Ehebruch unentdeckt geblieben ist, auch kein Zeuge gegen sie da ist, weil man sie bei der Tat nicht ertappt hat,

14 es kommt nun aber der Geist der Eifersucht über den Mann, sodass er auf seine Frau, die sich wirklich vergangen hat, eifersüchtig wird; oder auch es kommt der Geist der Eifersucht über den Mann, sodass er auf seine Frau eifersüchtig wird, ohne dass sie sich tatsächlich vergangen hat:

15 so soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und zugleich die ihrethalben erforderliche Opfergabe mitbringen, nämlich ein Zehntel Efa Gerstenmehl; doch darf er kein Öl darüber gießen und keinen Weihrauch darauftun, denn es ist ein Speiseopfer der Eifersucht, ein Speiseopfer zum Gedenken, das eine Schuld offenbar machen soll.

16 Hierauf soll der Priester sie herantreten lassen und sie vor den Herrn stellen.

17 Dann nehme der Priester heiliges Wasser in einem irdenen Gefäß; weiter nehme der Priester etwas von dem Staube, der auf dem Fußboden der Wohnstätte liegt, und tue es in das Wasser.

18 Dann lasse der Priester die Frau vor den Herrn treten, löse ihr das Haupthaar auf und gebe ihr das Speiseopfer zum Gedenken auf die Hände – es ist ein Speiseopfer der Eifersucht –; aber das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs behalte der Priester in der Hand.

19 Sodann beschwöre sie der Priester und sage zu der Frau: ‚Wenn kein fremder Mann dir beigewohnt hat und du, die du deinem Gatten angehörst, dich nicht vergangen und verunreinigt hast, so sollst du durch dieses fluchbringende Wasser des bitteren Wehs unversehrt bleiben!

20 Wenn du dich aber, obgleich du deinem Gatten angehörst, vergangen und verunreinigt hast, sodass ein Mann außer deinem Gatten dir beigewohnt hat‘, –

21 es beschwöre also der Priester die Frau mit feierlicher Verfluchung und spreche so zu der Frau –, ‚so mache der Herr dich zum abschreckenden Beispiel einer feierlichen Verfluchung inmitten deines Volkes, indem der Herr deine Hüften schwinden macht und deinen Leib anschwellen lässt;

22 und es möge dieses fluchbringende Wasser in deine Eingeweide dringen, sodass dein Leib anschwillt und deine Hüften schwinden!‘ Die Frau aber soll sagen: ‚Ja, so geschehe es! Amen!‘

23 Dann schreibe der Priester diese Verfluchungen auf ein Blatt und wasche die Schrift wieder ab in das Wasser des bitteren Wehs hinein.

24 Hierauf gebe er der Frau das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs zu trinken, damit das fluchbringende Wasser in sie eindringe zu bitterem Weh.

25 Dann nehme der Priester der Frau das Eifersuchts-Speiseopfer aus der Hand, schwinge das Speiseopfer von dem Herrn und bringe es hin zum Altar;

26 dort nehme der Priester von dem Speiseopfer eine Handvoll, nämlich den zum Gedenken bestimmten Teil, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen; danach gebe er der Frau das Wasser zu trinken.

27 Hat er sie nun das Wasser trinken lassen, so wird, falls sie sich vergangen hat und ihrem Mann untreu gewesen ist, das fluchbringende Wasser zu bitterem Weh in sie eindringen: Ihr Leib wird anschwellen, und ihre Hüften werden schwinden, und die Frau wird zum abschreckenden Beispiel einer Verfluchung inmitten ihres Volkes werden.

28 Wenn aber die Frau sich nicht verunreinigt hat, sondern schuldlos ist, so wird sie unversehrt bleiben und kann wieder Mutter von Kindern werden.“

29 Dies ist die Vorschrift bezüglich der Eifersucht: Wenn eine Frau, die einem Ehemann angehört, sich vergeht und sich verunreinigt,

30 oder auch wenn über einen Mann der Geist der Eifersucht kommt, sodass er auf seine Frau eifersüchtig wird, so soll er die Frau vor den Herrn treten lassen, und der Priester soll genau nach dieser Vorschrift mit ihr verfahren.

31 Der Mann soll dabei schuldlos bleiben, eine solche Frau aber muss ihre Schuld tragen.