Pfahlpräsidentschaft
Überblick über den Gesamtplan


„Überblick über den Gesamtplan“, Richtlinien für den Gesamtplan für Gemeindehäuser, 2022

„Überblick über den Gesamtplan“, Richtlinien für den Gesamtplan für Gemeindehäuser

Lächelnde Familie

Überblick über den Gesamtplan

Die Gebietspräsidentschaft trägt im Gebiet die Verantwortung für die Aufstellung und Ausführung des Gesamtplans. Die Umsetzung der einzelnen Schritte erfolgt durch einen Koordinierungsrat oder auf pfahlübergreifender Ebene. Die Gebietspräsidentschaft weist einem Gebietssiebziger die Aufgabe zu, mit Unterstützung des Verwaltungsdirektors und seiner Mitarbeiter die Aufstellung eines Gesamtplans zu leiten.

Für die Aufstellung eines Gesamtplans in einem Koordinierungsrat oder auf pfahlübergreifender Ebene eignen sich besonders Gegenden, wo die Kirche schnell wächst, wo Gemeindehäuser gemeinsam genutzt werden können oder wo die Mitgliederdichte sehr hoch ist.

Der Gebietssiebziger und der Verwaltungsdirektor mit seinen Mitarbeitern stellen gemeinsam mit den Priestertumsführern vor Ort einen langfristigen (mindestens auf fünf Jahre angelegten) Gesamtplan auf und setzen ihn um.

Männer bei einer Besprechung

Dabei werden in der Regel diese Schritte befolgt:

  1. Der Gebietssiebziger hält einen Koordinierungsrat oder eine pfahlübergreifende Sitzung ab, wo über die Lehre, die Grundsätze und Richtlinien und die Statistiken der Pfähle gesprochen wird.

  2. Der Verwaltungsdirektor und seine Mitarbeiter stellen gemeinsam mit den Pfahlpräsidenten eine Wachstumsprognose auf und ermitteln Trends für die Zukunft.

  3. Die Pfahlpräsidenten stellen fest, welche Grenzänderungen gegebenenfalls notwendig sind, um die Familien, die Mitglieder und die Einheiten zu stärken.

  4. Die Mitarbeiter des Verwaltungsdirektors erarbeiten im Hinblick auf Gemeindehäuser Lösungen, mit denen sich die Pläne der Priestertumsführer verwirklichen lassen.

  5. Der Gebietssiebziger, die Pfahlpräsidenten und der Verwaltungsdirektor mit seinen Mitarbeitern arbeiten die endgültige Fassung des Gesamtplans aus. Der Verwaltungsdirektor legt – wenn möglich zusammen mit dem Gebietssiebziger – den Gesamtplan der Gebietspräsidentschaft zur Genehmigung vor.

    Nach der Genehmigung durch die Gebietspräsidentschaft legt der Verwaltungsdirektor den Gesamtplan der Hauptabteilung Versammlungsgebäude zur Überprüfung und gemeinsamen Genehmigung vor.

  6. Die Pfahlpräsidenten reichen die festgestellten Grenzänderungen ein.

  7. Die Mitarbeiter des Verwaltungsdirektors bereiten die Projekte vor, die im Jahresplan für Gemeindehäuser enthalten sein sollen.

  8. Der Gebietssiebziger, die Pfahlpräsidenten und der Verwaltungsdirektor mit seinen Mitarbeitern aktualisieren den Plan bei Bedarf.