Pfahlpräsidentschaft
7. Den Jahresplan für Gemeindehäuser umsetzen


„7. Den Jahresplan für Gemeindehäuser umsetzen“, Richtlinien für den Gesamtplan für Gemeindehäuser, 2022

„Den Jahresplan für Gemeindehäuser umsetzen“, Richtlinien für den Gesamtplan für Gemeindehäuser

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Junge Männer

7.

Den Jahresplan für Gemeindehäuser umsetzen

Der Verwaltungsdirektor und seine Mitarbeiter beantragen die Gelder für alle Gemeindehausprojekte, die sich aus dem Gesamtplan ergeben, indem sie sie in den Jahresplan für Gemeindehäuser aufnehmen. Dazu überprüfen sie die im Gesamtplan aufgestellten Prognosen und den angegebenen Bedarf an Gemeindehäusern und weisen im Jahresplan auch die dafür anfallenden Kosten aus.

Der Jahresplan für Gemeindehäuser wird bei der Gebietspräsidentschaft eingereicht und anschließend von der Präsidierenden Bischofschaft überprüft.

Die endgültige Freigabe erfolgt durch das Komitee zur Bewilligung von Geldern und durch den Rat für die Verwendung der Zehntengelder.

Die Mitarbeiter des Verwaltungsdirektors veranlassen diese Projekte und schließen sie ab. Sie treten bei Bedarf mit den Priestertumsführern in Verbindung, um diese über den Stand der Gemeindehausprojekte im Plan zu informieren.

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