Pfahlpräsidentschaft
4. Auswirkungen auf Gemeindehäuser ermitteln


„4. Auswirkungen auf Gemeindehäuser ermitteln“, Richtlinien für den Gesamtplan für Gemeindehäuser, 2022

„Auswirkungen auf Gemeindehäuser ermitteln“, Richtlinien für den Gesamtplan für Gemeindehäuser

Bild
Außenansicht eines Kirchengebäudes

4.

Auswirkungen auf Gemeindehäuser ermitteln

Zur Unterstützung der Priestertumsführer bei der Stärkung der Mitglieder und beim Aufbau der Kirche gehen die Mitarbeiter des Verwaltungsdirektors die Prognosen für die Anwesenheit und die Einheiten durch und erarbeiten Lösungen, wie langfristig ausreichend Versammlungsräume zur Verfügung gestellt werden können. Wie dem Dokument „Grundsätze und Richtlinien für die Bereitstellung von Gemeindehäusern“ zu entnehmen ist, kommen die Grundsätze für den Gesamtplan überall da zur Anwendung, wo Versammlungsräume gebraucht werden – unabhängig davon, ob der Plan in einem Koordinierungsrat, mit mehreren Pfählen oder mit einem einzelnen Pfahl ausgearbeitet wird.

Bei der Ausarbeitung eines Gesamtplans wird nach folgenden Grundsätzen verfahren:

  • genaue Zukunftsprognosen für die Einheiten aufstellen

  • Versammlungsräume an Standorten einrichten, wo sie aktuell und zukünftig von vielen Mitgliedern genutzt werden können

  • die Kapazität der Versammlungsräume möglichst voll ausschöpfen

  • bei der Festlegung des Bedarfs an neuen Versammlungsräumen die geeignetste Option wählen

Die Priestertumsführer berücksichtigen bei der Festlegung, wie viele Gemeinden ein Gemeindehaus nutzen sollen, Folgendes:

  • Die Versammlungen am Sonntag sollen zu einer annehmbaren Zeit beginnen und spätestens am Nachmittag enden, damit alle Familien noch Zeit haben, sich zuhause mit dem Evangelium zu befassen.

  • Die Mitglieder dürfen nicht zu weit vom Gemeindehaus entfernt wohnen, damit die Anfahrt nicht zu lange dauert.

  • Wenn Anpassungen am Gemeindehaus erforderlich sind, sollen sie nur in geringem Umfang vorgenommen werden und kostengünstig sein.

Der Verwaltungsdirektor und seine Mitarbeiter geben Empfehlungen dazu, wie und in welcher Form ausreichende, geeignete Stätten der Gottesverehrung bereitgestellt werden können. Mögliche Optionen wären unter anderem eine Wohnung, gemietete Räumlichkeiten oder ein von der Kirche errichtetes Gebäude. Die Mitarbeiter des Verwaltungsdirektors bemühen sich, die Ressourcen der Kirche nach Möglichkeit optimal auszuschöpfen – unabhängig von den Pfahlgrenzen.

Unter der Leitung des Gebietssiebzigers unterbreiten der Verwaltungsdirektor und seine Mitarbeiter den Priestertumsführern Vorschläge, sie bemühen sich vereint mit ihnen darum, Probleme zu beheben, und sie erstellen einen endgültigen Vorschlag für Versammlungsräume, der in den Gesamtplan aufgenommen wird.

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