Pfahlpräsidentschaft
8. Den Gesamtplan aktualisieren


„8. Den Gesamtplan aktualisieren“, Richtlinien für den Gesamtplan für Gemeindehäuser, 2022

„Den Gesamtplan aktualisieren“, Richtlinien für den Gesamtplan für Gemeindehäuser

Frauen im Gespräch

8.

Den Gesamtplan aktualisieren

Der Verwaltungsdirektor und seine Mitarbeiter bemühen sich zusammen mit der Gebietspräsidentschaft darum, stets einen Plan für mindestens fünf Jahre zu haben. Wenn Priestertumsführer Bescheid geben oder aus Informationen hervorgeht, dass bei den Prognosen, den Änderungen an Einheiten oder den Gemeindehausprojekten erhebliche Anpassungen notwendig sind, muss der Gebietssiebziger unter Umständen die Pfahlpräsidenten erneut einschalten, damit der Plan aktualisiert wird.

Im Laufe der Zeit wird der Gesamtplan aktualisiert werden müssen. Alle drei bis vier Jahre (oder bei Bedarf öfter) bringt der Gebietssiebziger unter der Leitung der Gebietspräsidentschaft mit den Pfahlpräsidenten und dem Verwaltungsdirektor und seinen Mitarbeitern den Plan auf Stand. Dies ist eine gute Gelegenheit, zu überprüfen, wie erfolgreich die Umsetzung ist und wie sich der Plan auf die Anwesenheit ausgewirkt hat, und die Prognosen dementsprechend anzupassen.