Seelsorge im Gefängnis
Umkehr und Fortschritt auf dem Weg zum Erretter


„Umkehr und Fortschritt auf dem Weg zum Erretter“, Seelsorge im Gefängnis, 2023

„Umkehr und Fortschritt auf dem Weg zum Erretter“, Seelsorge im Gefängnis

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Hände halten ein offenes Buch

Umkehr und Fortschritt auf dem Weg zum Erretter

Der Großteil der Umkehr findet zwischen dem Einzelnen, Gott und denjenigen statt, auf die sich die Sünden des Betreffenden ausgewirkt haben. Mitunter jedoch muss ein Bischof oder Pfahlpräsident einem Mitglied der Kirche bei dessen Umkehrbemühungen helfen. Der Bischof und der Pfahlpräsident helfen allen Mitgliedern bei der Umkehr und sind dabei liebevoll und fürsorglich. Sie folgen dem Beispiel des Erretters, der den Einzelnen aufgerichtet und ihm geholfen hat, sich von Sünde abzuwenden und Gott zuzuwenden (siehe Matthäus 9:10-13; Johannes 8:3-11; siehe auch Allgemeines Handbuch, 32.1).

Dieselben Grundsätze gelten auch, wenn jemand Hilfe erhält, der derzeit inhaftiert ist oder aus der Haft entlassen wurde. Die Führungsverantwortlichen folgen den Eingebungen des Heiligen Geistes und halten sich an die Weisungen aus den heiligen Schriften und aus Kapitel 32 im Allgemeinen Handbuch. Wenn sie das tun, werden sie geführt und können Gottes Kindern helfen, auf den Weg der Bündnisse zurückzukehren.

Einem erwachsenen Häftling helfen

Die Führungsverantwortlichen sollen erwachsenen Häftlingen helfen, umzukehren, sich selbst und anderen zu vergeben und ein Zeugnis von Jesus Christus als ihrem Erretter zu erlangen. Die Führungsverantwortlichen erklären den Betreffenden bitte, dass der Herr einem jedem Vergebung gewähren kann, ganz gleich, wie dessen Umstände aussehen mögen.

Sie können betonen: „Wer von seinen Sünden umgekehrt ist, dem ist vergeben, und ich, der Herr, denke nicht mehr an sie.“ (Lehre und Bündnisse 58:42.)

Die Führungsverantwortlichen erklären bitte auch, dass der Weg zurück zur uneingeschränkten Mitgliedschaft in der Kirche erst nach der Entlassung aus der Haft und der erneuten Integration in eine Gemeinde vollständig abgeschlossen sein wird. Geistlichen und Strafvollzugsbeamten ist möglicherweise unverständlich, was es mit dem Mitgliedschaftsstatus in der Kirche auf sich hat. Das darf sich aber nicht auf die Betreuung im Gefängnis auswirken.

Wer nie als Mitglied der Kirche getauft wurde, aber während seiner Haft die Wahrheiten des Evangeliums erkennt, kann sich darauf vorbereiten, sich nach der Haftentlassung taufen zu lassen.

Mitgliedschaftsräte

Ein Mitgliedschaftsrat ist ein wichtiger Schritt, um jemandem, der eine schwere Straftat begangen hat, zu helfen, umzukehren und auf den Weg der Bündnisse zurückzukehren (siehe Allgemeines Handbuch, 32.6, 32.9 bis 32.14). Daraus kann sich dann ergeben, dass für eine Weile einige Mitgliedsrechte formell beschränkt werden oder die Mitgliedschaft entzogen wird (siehe Allgemeines Handbuch, 32.11.3, 32.11.4). Beschränkungen der Mitgliedschaft oder der Entzug der Mitgliedschaft dienen unter anderem dazu, jemandem zu helfen, durch Umkehr Zugang zur erlösenden Macht Jesu Christi zu erlangen.

Ein Mitgliedschaftsrat ist vorgeschrieben, wenn ein Mitglied wegen Mordes, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Kindesmissbrauchs oder Missbrauchs eines Jugendlichen, Misshandlung des Ehepartners oder eines anderen Erwachsenen, übergriffigen Verhaltens (gewalttätiger, sexueller oder finanzieller Art), Inzest, Kinderpornografie, Mehrehe, schwerer Sünde während der Ausübung eines hohen Amtes in der Kirche oder – in der Regel jedenfalls – eines Schwerverbrechens inhaftiert ist (siehe Allgemeines Handbuch, 32.6.1).

Ein Mitgliedschaftsrat kann notwendig sein, wenn ein Mitglied wegen Gewalttaten, geringfügigen Formen von Missbrauch, sexueller Unmoral, betrügerischen Handlungen, Vertrauensbruch oder sonstiger Handlungen inhaftiert ist (siehe Allgemeines Handbuch, 32.6.2).

Der Bischof oder Pfahlpräsident der Einheit, in deren Gebiet der Betreffende wohnte, als die Straftat begangen wurde, setzt alle eventuell notwendigen Maßnahmen fort, die eingeleitet wurden, um die Mitgliedschaft formell zu beschränken oder zu entziehen. Wurden Mitgliedsrechte beschränkt, leitet der jeweilige Führer (oder ein dazu ermächtigter Sekretär) den Mitgliedsschein an die Einheit weiter, die für den Ort, wo der Betreffende inhaftiert ist, zuständig ist. Wenn die Mitgliedschaft entzogen wurde, kontaktiert der Bischof oder Pfahlpräsident den Führer dieser Einheit (siehe Allgemeines Handbuch, 32.14.8, 32.15).

Es ist nicht ungewöhnlich, dass vor der Inhaftierung eines Mitglieds noch kein Mitgliedschaftsrat abgehalten wurde. Manchmal müssen Führungsverantwortliche, die für das Mitglied im Gefängnis zuständig sind, den Mitgliedschaftsrat leiten.

Menschen unterstützen, die wegen einer Sexualstraftat verurteilt wurden

Die Führungsverantwortlichen treffen sich mit denjenigen, die wegen einer Sexualstraftat verurteilt wurden, um zu klären, ob die Teilnahme an Gottesdiensten und anderen Aktivitäten durch irgendwelche rechtlichen Auflagen eingeschränkt ist. Die Führungsverantwortlichen sollten sich in solchen Fällen auch an die Hotline der Kirche wenden, um Rat einzuholen. Die Hotline steht Bischöfen und Pfahlpräsidenten offen.

Führungsverantwortliche beraten sich bitte mit dem Rechtsbeistand der Kirche, wie man geeignete Vorkehrungen dafür trifft, dass Betroffene auf dem Weg zurück zum Erretter Fortschritt machen und gleichzeitig die Sicherheit aller Mitglieder der Gemeinde gewährleistet ist.

Ein Mitgliedschaftsrat kann ein wichtiger Schritt sein, um jemandem, der sich einer schwerwiegenden Straftat schuldig gemacht hat, zu helfen, umzukehren und auf den Weg der Bündnisse zurückzukehren.

In manchen Ländern wird eine landesweite Datenbank geführt, wer wegen eines Sexualverbrechens gegen einen Minderjährigen verurteilt wurden. Sexualstraftätern, deren Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder die eine Bewährungsstrafe verbüßen, werden vom Staat möglicherweise Beschränkungen im Hinblick auf die Teilnahme an sozialen Veranstaltungen wie etwa Versammlungen der Kirche auferlegt. Die Kirche respektiert diese Beschränkungen. Die rechtlichen Auflagen nach einer Entlassung können unterschiedlich sein und im Laufe der Zeit aufgehoben werden. Je nach Lage der Dinge kann die Kirche über die formellen gesetzlichen Beschränkungen hinaus weitere Schutzmaßnahmen treffen.

Garments

Die Kirche verbietet einem erwachsenen Häftling nicht das Tragen eines Garments. Der Pfahlpräsident beurteilt jedoch gebeterfüllt die Situation und trifft die endgültige Entscheidung. Unabhängig von der Entscheidung des Pfahlpräsidenten muss der Inhaftierte mit der Gefängnisverwaltung und dem Geistlichen abklären, ob er das Garment in der gebührenden Weise tragen kann.

Häftlingen helfen, sich auf die Entlassung vorzubereiten

Führungsverantwortliche können einen Häftling schon in den Monaten vor der Haftentlassung so unterstützen, dass er nach seiner Entlassung einen Nutzen davon hat. Diese Punkte können als Anregung dienen:

  • Helfen Sie dem Betreffenden, für die ersten 90 Tage nach der Haftentlassung einen Maßnahmenplan aufzustellen. Zu diesem Plan kann gehören, dass man eine Unterkunft findet, nach einer Arbeitsstelle sucht und sich mit Angehörigen und örtlichen Führern der Kirche in Verbindung setzt, um weiterhin Unterstützung zu erhalten.

  • Setzen Sie sich mit den Führungsverantwortlichen in der neuen Heimatgemeinde in Verbindung und bereiten Sie sie darauf vor, weiterhin Unterstützung zu leisten. Ermuntern Sie sie, ein betreuendes Ehepaar zu beauftragen und regelmäßige Interviews mit dem Haftentlassenen zu führen.

  • Geben Sie unter Einhaltung der Gefängnisrichtlinien wichtige Kontaktangaben zu Einrichtungen, die Unterstützung leisten, öffentlichen Hilfsangeboten oder anderen nützlichen Anlaufstellen an den Häftling weiter.

  • Organisieren Sie, dass der Betreffende von jemandem mit dem Auto mitgenommen wird oder eine Busfahrkarte erhält (siehe Richtlinien für die Sicherheit).

  • Sprechen Sie mit dem Häftling über seine Ängste und Sorgen, was die Entlassung aus der Haft betrifft. Helfen Sie ihm, Bedenken auszuräumen, geben Sie ihm Ratschläge und Priestertumssegen.

  • Wo verfügbar, wenden Sie sich bitte im Voraus unter +1 801 240 7340 an das Büro des Übergangsdienstes der Kirche.

Haftentlassenen helfen

Die ersten Tage, Wochen und sogar Monate nach der Entlassung aus der Haft können äußerst schwierig sein. Oft hat der Haftentlassene keinen sicheren Ort, wo er bleiben kann, und keine guten Aussichten auf eine Arbeitsstelle. Die Gewöhnung an das Leben außerhalb der Gefängnismauern ist seelisch erschöpfend, und alte Suchtmuster und andere Verhaltensweisen können verlockend sein. Die Unterstützung durch Angehörige, Freunde und Mitglieder der Kirche ist in dieser Zeit von entscheidender Bedeutung.

Diese Fragen können hilfreich sein, wenn Sie Unterstützung leisten:

  • Wo ist der Haftentlassene untergekommen? Ist er sicher und hat er einen Weg eingeschlagen, der ihm Arbeit verschaffen und zur Verbundenheit mit der Familie und den Mitgliedern der Kirche vor Ort führen wird?

  • Welche Schritte möchte der Betreffende als Nächstes unternehmen, um sich wieder ein sicheres und erfülltes Leben aufzubauen?

  • Muss er Arzttermine machen oder braucht er sonst etwas für seine Gesundheit?

  • Wie können Angehörige, Freunde und die Kirche ihm helfen, sich geliebt zu fühlen und Fortschritt zu machen?

  • Welche öffentlichen Einrichtungen und Hilfsangebote stehen zu seiner Unterstützung zur Verfügung?

  • Sind eine Therapie und Beratungsgespräche erforderlich? Wie kommt der Betreffende dabei voran? Wie bezahlt er dafür? Müssen im Hinblick auf die Therapie oder Beratungsgespräche Änderungen vorgenommen werden?

  • Müssen Sie dem Betreffenden etwaige Änderungen oder Vermerke auf seinem Mitgliedsschein erklären?

Wenn die Führungsverantwortlichen einen Mitgliedschaftsrat für einen erwachsenen Haftentlassenen einberufen, sind sie angehalten, den Grund für die Inhaftierung des Betreffenden, die Dauer der Haft und die geistigen Gewohnheiten, die er sich angeeignet hat, zu berücksichtigen. Oft hat ein Häftling jahrelang Umkehr geübt, die Versammlungen der Kirche besucht, das Evangelium studiert und seinen Mitmenschen nach besten Kräften geholfen. In einem solchen Fall kann es angebracht sein, dass ein Mitgliedschaftsrat unter Einhaltung der Richtlinien in Kapitel 32 im Allgemeinen Handbuch die Überprüfung beschleunigt und dem Betreffenden hilft, schnell auf den Weg der Bündnisse und zur uneingeschränkten Mitgliedschaft zurückzukehren.

Auch Programme der Kirche wie der Familiendienst, Selbsthilfegruppen für Suchtkranke oder Kurse zum Thema Eigenständigkeit können hilfreich sein. Die Führungsverantwortlichen und Mitglieder können sich unter +1 801 240 7340 an das Büro des Übergangsdienstes der Kirche wenden und weitere Hilfestellung erhalten.

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