Seelsorge im Gefängnis
Richtlinien für Korrespondenz


„Richtlinien für Korrespondenz“, Seelsorge im Gefängnis, 2023

„Richtlinien für Korrespondenz“, Seelsorge im Gefängnis

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Missionary Letters

Richtlinien für Korrespondenz

Korrespondenz per Post oder E-Mail

Bei der Betreuung von Inhaftierten kann der Kontakt auch per E-Mail oder Post erfolgen. Eine zügige Antwort auf die Briefe eines Inhaftierten ist entscheidend für seine Weiterentwicklung und sein Wohlergehen. Schriftliche Korrespondenz bietet Ihnen eine Gelegenheit, den Häftling anzuspornen, zu Jesus Christus zu kommen, und persönlich für ihn da zu sein. Außerdem können Sie seine Fragen beantworten, ihn aufrichten und Material der Kirche weitergeben, damit er dem Erretter näherkommen kann.

Der Pfahlpräsident kann einzelne Mitglieder oder auch Ehepaare berufen, einem Häftling zu schreiben. Sämtliche Kommunikation soll von christlicher Liebe geprägt sein. Kritik oder Verurteilungen des strafbaren Verhaltens des Betreffenden sind zu vermeiden.

Die folgenden Richtlinien gelten für die Korrespondenz mit Inhaftierten:

  • Der Antwortende muss mindestens 18 Jahre alt sein.

  • Um die Privatsphäre des Antwortenden zu schützen, sollte ein Postfach verwendet werden.

  • Ein Brief darf nicht länger als fünf Seiten sein.

  • Die Briefe dürfen nur mit dem Vornamen des Antwortenden unterschrieben werden und es dürfen keine Einzelheiten zur Person weitergeben werden, anhand derer die Identität des Betreffenden ermittelt werden kann.

  • Farbige Umschläge, farbiges Briefpapier oder anderes farbiges Papier, Grußkarten, Karton und anderes mehrlagiges Papier sind nicht gestattet.

  • Das Verschicken von privaten Fotos oder Geld ist nicht gestattet.

  • Es ist nicht gestattet, Freunde oder Angehörige des Inhaftierten zu kontaktieren.

  • Es ist nicht gestattet, einen Häftling nach den Gründen seiner Inhaftierung oder den Einzelheiten seiner Haft zu fragen.

  • Briefe von Inhaftierten sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen bis zu sechs Monate an einem sicheren Ort aufbewahrt werden und sind anschließend zu vernichten. Im Rahmen eines Pfahlauftrags dürfen Briefe eingescannt und per E-Mail versandt werden. Elektronische Kopien sind jedoch nach sechs Monaten zu löschen.

  • Beim Schreiben von Briefen muss stets klar sein, dass sämtliche Kommunikation von Vollzugsbeamten überwacht und gelesen wird.

  • Die Briefe dürfen keine rechtlichen Ratschläge oder Kommentare zu Gerichtsverfahren enthalten.

  • Gesteht ein Häftling in einem Brief weiteres strafbares Verhalten, droht er jemandem Schaden an oder erwähnt er, dass er rechtlich gegen die Kirche vorgehen will, setzen sich die Führungsverantwortlichen umgehend unter +1 801 240 6301 mit der Rechtsabteilung in Verbindung.

Literatur der Kirche bestellen

Die Führungsverantwortlichen im Pfahl sind angehalten, jedem Inhaftierten ein Exemplar der heiligen Schriften, ein Abonnement der Zeitschrift Liahona und weitere Literatur zur Verfügung zu stellen, die der Heilung, dem seelischen Wohlergehen, der Genesung von einer Sucht oder der Eigenständigkeit dienlich sein kann. In den meisten Vollzugsanstalten ist die Anzahl persönlicher Gegenstände, die ein Inhaftierter haben darf, begrenzt.

Halten Sie sich bitte an diese Richtlinien:

  • Verschicken Sie keine Bücher mit festem Einband oder Spiralbindung.

  • Halten Sie sich an sämtliche Regeln der Vollzugsanstalt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Website der Vollzugsanstalt. In den meisten Fällen wird das bestellte Material direkt vom Herausgeber oder Versand an die Postadresse der Vollzugsanstalt geschickt.

  • Um eine Bestellung aufgeben zu können, werden der vollständige Name des Inhaftierten, die Häftlingsnummer und die Abteilung oder der Zellenblock des Inhaftierten benötigt sowie die Postanschrift der Justizvollzugsanstalt.

  • Mit den Geldern der Kirche kann bei zuverlässigen Buchhändlern geeignete Literatur erworben werden.

Eine Besuchserlaubnis erhalten

Die Führungsverantwortlichen halten sich genau an die Besucherregeln, die auf der Website der jeweiligen Justizvollzugsanstalt aufgeführt sind. Häufige Besuche, wöchentliche Gottesdienste oder Kurse sind unter Einbeziehung des Gefängnisgeistlichen abzustimmen. Eine gute Beziehung zum Gefängnisgeistlichen kann für Sie und die Ihnen Anvertrauten von großem Nutzen sein. In manchen Gefängnissen müssen Führungsverantwortliche der Kirche schriftlich nachweisen, dass sie befugt sind, die Kirche zu vertreten. Ein Schreiben zu diesem Zweck können Führungsverantwortliche unter PrisonMinistry@ChurchofJesusChrist.org beim Büro für Seelsorge im Gefängnis am Hauptsitz der Kirche anfordern.

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