Handbücher und Berufungen
Zweigpräsidentschaft


Zweigpräsidentschaft

Bei der Gründung eines Zweiges beruft der Missionspräsident bzw. der Distriktspräsident mit der Genehmigung des Missionspräsidenten und unter Inspiration vom Herrrn einen würdigen Mann, der das Melchisedekische Priestertum trägt, und setzt ihn als Präsidenten des Zweiges ein. Der Missions- bzw. Distriktspräsident überträgt dem Zweigpräsidenten die Schlüssel der Präsidentschaft. Wenn es keinen würdigen Träger des Melchisedekischen Priestertums gibt, kann ein würdiger Priester als Zweigpräsident berufen und eingesetzt werden.

Solange nicht mindestens zwei Mitglieder im Zweig das Melchisedekische Priestertum tragen, wacht der Zweigpräsident über die Mitglieder und stärkt sie, besucht sie oft als Heimlehrer, leitet die Abendmahlsversammlung und die Aktivitäten der Gemeinde und erstellt die Berichte. Sobald mehr Männer im Zweig das Priestertum empfangen, kann der Missionspräsident mit der Führung des Geistes des Herrn zwei Ratgeber für den Zweigpräsidenten und einen Sekretär für die Zweigberichte berufen. Der Präsident und seine zwei Ratgeber bilden die Zweigpräsidentschaft.

Der Zweigpräsident ist der Hirte eines Zweiges, der in Liebe und Güte über alle Mitglieder des Zweiges präsidiert. Er ist ein Vorbild, indem er dem Herrn „als Opfer ein reuiges Herz und einen zerknirschten Geist“ darbringt (3 Nephi 9:20) und von der Göttlichkeit des Herrn, Jesus Christus, Zeugnis gibt. Im Zweig tut der Zweigpräsident Folgendes. Er –

  • ist der präsidierende Priestertumsführer.

  • ist der allgemeine Richter.

  • weist die Betreuung der Armen und Bedürftigen an.

  • kümmert sich um die Finanzen und die Berichte des Zweiges.

Die Mitglieder der Zweigpräsidentschaft wachen über die Mitglieder des Zweiges und stärken sie, eröffnen die Priestertumsversammlung, präsidieren über das Aaronische Priestertum und leiten die Abendmahlsversammlung.

Präsidierender Priestertumsführer

Als präsidierender Priestertumsführer hat der Zweigpräsident die Schlüssel der Präsidentschaft erhalten, um das Werk des Herrn im Zweig voranzubringen. Er präsidiert über alle Mitglieder des Zweiges, wacht über sie, stärkt sie und belehrt sie dahingehend, ihre Berufung verantwortungsbewusst auszuüben. In dem Maß, wie die Anzahl der Mitglieder im Zweig zunimmt, stehen ihm Ratgeber in der Zweigpräsidentschaft, Kollegiumspräsidenten und Heimlehrer zur Seite. Er beauftragt den Kollegiumsprä-sidenten, dafür zu sorgen, dass Heimlehraufträge erteilt werden und jede Familie regelmäßig besucht wird. Der monatliche Heimlehrbericht des Ältestenkollegiumspräsidenten hilft dem Zweigpräsidenten, sich einen Überblick über die Bedürfnisse der einzelnen Mitglieder zu verschaffen.

Der Zweigpräsident beaufsichtigt die Kollegien, die Hilfsorganisationen und die Aktivitäten, wobei er sich besonders um das Aaronische Priestertum und die Jungen Damen kümmert. Er ist der Präsident des Aaronischen Priestertums im Zweig. Er wacht über die jungen Männer und die jungen Damen des Zweiges zwischen 12 und 18 Jahren, indem er sie regelmäßig interviewt und ihnen hilft, die Evangeliumsgrundsätze zu lernen, danach zu leben und sich für ihr zukünftiges Leben bereitzuma- chen. Besonders geht er auf die Vorbereitung auf eine Mission und die Vollzeit- mission für die jungen Männer und die jungen Damen ein, die daran interessiert sind. Er beruft junge Männer als Präsidenten der Kollegien des Aaronischen Priestertums. Er beruft Mitglieder, die Hilfsorganisationen des Zweiges zu leiten (Frauenhilfsvereinigung, Junge Männer, Junge Damen, Primarvereinigung und Sonntagsschule). (Weitere Einzelheiten finden Sie in der Anleitung für Führungskräfte des Priestertums und der Hilfsorganisationen.) Mit seinen Ratgebern beruft er Mitglieder als Lehrkräfte oder für andere Aufgaben im Zweig. Er interviewt die Führungskräfte des Kollegiums und der Hilfsorganisationen regelmäßig, um einen Bericht über ihre Berufung zu erhalten und sich mit ihnen zu beraten.

Der Zweigpräsident präsidiert in der Abendmahlsversammlung, der Priestertumsversammlung und weiteren Versammlungen des Zweiges, in denen er anwesend ist, sofern nicht ein Mitglied der Distrikts- oder der Missions- präsidentschaft, ein Gebietsautorität-Siebziger oder eine Generalautorität anwesend ist. Der Zweigpräsident lädt diese besuchenden Autoritäten, die den Vorsitz führen, ein, auf dem Podium Platz zu nehmen. Er bemüht sich ernst- haft darum, dass alle Versammlungen und Aktivitäten den Mitgliedern helfen, Christus näher zu kommen.

Der Zweigpräsident leitet die Ausfüh- rung fast aller Verordnungen (siehe Anleitung für die Familie). Er sorgt dafür, dass jeder, der eine heilige Handlung vollzieht, die notwendige Priestertumsvollmacht besitzt, würdig ist und die korrekte Vorgehensweisen beachtet. Er genehmigt die Ordination zum Priestertum und das Weiterkommen im Aaronischen Priestertum. Nach Rücksprache mit dem Distrikts- bzw. dem Missions- präsidenten empfiehlt er Brüder, die das Melchisedekische Priestertum empfangen und zum Amt eines Ältesten ordiniert werden sollen. Mit der Genehmigung des Missionspräsidenten kann der Distrikspräsident, der Zweigpräsident oder ein anderer würdiger Mann, der das Melchisedekische Priestertum trägt, das Melchisedekische Priestertum übertragen und Älteste ordinieren.

Allgemeiner Richter

Der Zweigpräsident ist der allgemeine Richter der Mitglieder seines Zweiges. Er interviewt sie, um ihre Würdigkeit für den Tempelschein, Ordinationen, Verordnungen, Berufungen und Patriarchalische Segen zu beurteilen. Er kann auch den Mitgliedern seines Zweiges Rat erteilen, die geistlichen Rat suchen.

Um dem Zweigpräsidenten in seiner Aufgabe als allgemeiner Richter zu helfen, verheißt der Herr ihm die Gabe des Erkennens. Wenn er würdig ist, diese Gabe zu empfangen, hilft sie ihm zu erkennen, was im Herzen eines Menschen ist. Sie hilft ihm auch zu erkennen, was er tun und sagen soll, um dem/der Betreffenden zu helfen.

Wenn ein Mitglied ein Gebot übertreten hat, kann der Zweigpräsident ihm Mut machen und ihm bei der Umkehr helfen, sofern es ihm und dem Herrn seine Fehler bekennt.

Wenn ein Mitglied eine schwerwiegende Sünde begeht, erfordert dies möglicherweise Kirchendisziplinarmaßnahmen wie offizielle Bewährung, Gemeinschaftsentzug oder Ausschluss. Der Zweigpräsident geht die Angelegenheit noch einmal mit dem Missions- bzw. dem Distriktspräsidenten durch, der dann zu entscheiden hat, ob ein Disziplinarrat notwendig ist. Unter der Führung des Missionspräsidenten darf der Distriktspräsident oder ein Zweigpräsident, der das Melchisedekische Priestertum trägt, über einen Disziplinarrat präsidieren. Dieser Rat soll in Liebe abgehalten werden und soll dem Übertreter helfen, Umkehr zu üben und wieder in den Genuss aller Evangeliumssegnungen zu gelangen.

Hat der Zweigpräsident das Amt des Priesters im Aaronischen Priestertum inne, so besitzt er nicht die Vollmacht, ein allgemeiner Richter zu sein. In dem Fall ist dann der Missionspräsident der allgemeine Richter über die Mitglieder des Zweiges.

Die Armen und Bedürftigen betreuen

Der Zweigpräsident lehrt die Mitglieder, selbständig zu sein und Fastopfer zu spenden, damit für die Bedürftigen gesorgt werden kann. Er hat die heilige Pflicht, die würdigen Armen und Be dürftigen im Zweig zu ermitteln und mit Hilfe der Fastopferspenden für sie zu sorgen. Dabei können ihm der Ältestenkollegiumspräsident und die FHV-Leiterin helfen.

Entsprechend den Richtlinien der Kirche entscheidet der Zweigpräsident dar über, wie das im Fastopfer gespendete Geld für die Betreuung der Armen und Bedürftigen eingesetzt wird.

Die Finanzen und Berichte verwalten

Der Zweigpräsident erhält und erstattet Bericht über die eingegangenen Zehntengelder und sonstigen Opfergaben der Mitglieder des Zweiges. Er bestimmt, wie die Gelder des Zweiges zu verwenden sind, erstellt die jährliche Zehntenerklärung und sorgt dafür, dass die Berichte und Meldungen des Zweiges im Einklang mit den Richtlinien der Kirche und gemäß der Weisung des Distriks- bzw. des Missionspräsidenten genau und auf dem neuesten Stand sind. Auf keinen Fall darf ein Führer jemals örtliche Gelder zum eigenen Vorteil verwenden.

Er sorgt dafür, dass das Fastopfer des Zweiges ordnungsgemäß eingesammelt wird. Beim Fasten lassen die Mitglieder zwei aufeinander folgende Hauptmahlzeiten aus und spenden dafür ein Fastopfer, das mindestens dem Wert des sonst bei diesen beiden Mahlzeiten verzehrten Essens entspricht.

Wo der Zweigpräsident das Amt eines Priesters innehat, beaufsichtigt der Missionspräsident die Einnahmen und Ausgaben des Zweiges.

Sobald es möglich ist, soll der Zweigpräsident einen Sekretär berufen und einweisen, der das Priestertum trägt, den Zehnten voll zahlt, ein starkes Zeugnis vom Evangelium hat und die Bereitschaft erkennen lässt, die Gebote des Herrn zu befolgen. Der Zweigpräsident versichert sich, dass der Sekretär hinsichtlich der Verwaltung der Kirchengelder nach den Richtlinien der Kirche vorgeht.

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