Mitglieder in ein Amt einsetzen
Bevor ein Mitglied, das zu einem Amt in der Kirche berufen wurde, seinen Dienst antritt, muss es eingesetzt werden (siehe LuB 42:11). Auf Weisung der präsidierenden Autorität dürfen ein oder mehr Träger des Melchisedekischen Priestertums – auch der Vater und der Ehemann, sofern sie würdig sind – an der Einsetzung mitwirken. Sie legen dem Betreffenden leicht die Hände auf den Kopf. Derjenige, der die Einsetzung vornimmt, tut Folgendes:
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Er nennt den Betreffenden beim vollen Namen.
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Er sagt, dass die Einsetzung mit der Vollmacht des Melchisedekischen Priestertums vollzogen wird.
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Er setzt den Betreffenden in das Amt ein, zu dem er berufen wurde.
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Er gibt einen Segen, wie der Geist es eingibt.
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Er schließt im Namen Jesu Christi.
Bei der Einsetzung des Präsidenten eines Kollegiums der Ältesten, Lehrer oder Diakone, überträgt der Missions- bzw. der Zweigpräsident dem Einzusetzenden die Schlüssel der Präsidentschaft des betreffenden Kollegiums.