Handbücher und Berufungen
Mitglieder in ein Amt einsetzen


Mitglieder in ein Amt einsetzen

Bevor ein Mitglied, das zu einem Amt in der Kirche berufen wurde, seinen Dienst antritt, muss es eingesetzt werden (siehe LuB 42:11). Auf Weisung der präsidierenden Autorität dürfen ein oder mehr Träger des Melchisedekischen Priestertums – auch der Vater und der Ehemann, sofern sie würdig sind – an der Einsetzung mitwirken. Sie legen dem Betreffenden leicht die Hände auf den Kopf. Derjenige, der die Einsetzung vornimmt, tut Folgendes:

  1. Er nennt den Betreffenden beim vollen Namen.

  2. Er sagt, dass die Einsetzung mit der Vollmacht des Melchisedekischen Priestertums vollzogen wird.

  3. Er setzt den Betreffenden in das Amt ein, zu dem er berufen wurde.

  4. Er gibt einen Segen, wie der Geist es eingibt.

  5. Er schließt im Namen Jesu Christi.

Bei der Einsetzung des Präsidenten eines Kollegiums der Ältesten, Lehrer oder Diakone, überträgt der Missions- bzw. der Zweigpräsident dem Einzusetzenden die Schlüssel der Präsidentschaft des betreffenden Kollegiums.

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