Handbücher und Berufungen
Bestätigen und entlassen


Bestätigen und entlassen

Wenn ein Mitglied eine Berufung angenommen hat oder zu einem Amt im Aaronischen Priestertum ordiniert werden soll, soll ein Mitglied der Zweigprä-sidentschaft in einer Versammlung den Betreffenden jenen zur Bestätigung vorlegen, denen der Betreffende dienen soll. Dabei legt der präsidierende oder der leitende Beamte (bei einer Zweigberufung in einer Abendmahlsversamm- lung oder bei Klassen- oder Kollegiumsbeamten in der Klasse bzw. im Kollegium) den Namen vor und bittet den Berufenen sich zu erheben, während die Versammelten, die Klasse oder das Kollegium ihn bestätigt. Der Beamte, der den Namen der Vorzuschlagenden vorlegt, sagt ungefähr Folgendes:

„Wir haben (Name der Person) als (genaue Bezeichnung der Berufung) berufen und legen ihn (oder sie) zur Bestätigung in dieser Berufung vor. Wer dem zustimmt, zeige es durch Heben der Hand. (Warten Sie darauf, dass diejenigen, die zustimmen, die Hand heben.) Wer dagegen ist, zeige es durch Heben der Hand. (Warten Sie darauf, dass diejenigen, die dagegen sind, die Hand heben.)”

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Ein Mitglied der Zweigpräsidentschaft kann mit jemandem, der dagegen ist, unter vier Augen Rücksprache nehmen. Auch das Mitglied, das bestätigt wird, soll seine Hand zur Bestätigung heben. Wenn mehr als eine Person berufen werden soll, können sie als eine Gruppe bestätigt werden.

Soll jemand aus seinem Dienst in einem Amt in der Kirche entlassen werden, so interviewt der Priestertumsführer ihn vorher, dankt ihm für die geleistete Arbeit und sagt ihm, dass er aus der Berufung entlassen wird. Die Entlassungen aus einer Zweigberufung werden vom präsidierenden bzw. vom leitenden Beamten in der Abendmahlsversamm- lung bekanntgegeben. Wenn ein Mitglied aus einem Amt in der Klasse oder im Kollegium entlassen wird, gibt der präsidierende bzw. der leitende Beamte die Entlassung in der Klasse bzw. im Kollegium bekannt. Bei der Bekanntgabe bittet der leitende Beamte die Mitglieder, ihren Dank für den Dienst des zu Entlassenden durch Heben der Hand zum Ausdruck zu bringen.