Mitglieder zu Ämtern in der Kirche berufen
Wenn ein Mitglied in ein Amt in der Kirche berufen wird, soll der Priestertumsführer in einem persönlichen Gespräch mit dem Betreffenden ermitteln, ob er für den Dienst würdig ist, die Fähigkeit, den Wunsch und die Zeit hat, die im Rahmen der Berufung anfallende Arbeit zu tun und ob die persönliche Familiensituation es ihm gestattet zu dienen.
Wenn der Priestertumsführer aufgrund von Inspiration das Gefühl hat, dass die Person für die Aufgabe geeignet ist, fragt er sie, ob sie die Berufung annehmen möchte, wobei er deutlich macht, dass sie vom Herrn kommt. Er erklärt die Pflichten und Segnungen, die mit der Berufung einhergehen, und informiert das Mitglied, dass es zur gegebenen Zeit aus dem Dienst entlassen wird.
Bevor eine verheiratete Frau eine Berufung erhält, soll der Priestertumsführer mit dem Ehemann Rücksprache nehmen, um sicherzugehen, dass er seine Frau unterstützen wird. Ebenso soll sich der Priestertumsführer versichern, dass eine Ehefrau ihren Mann unterstützen wird, bevor er ihm eine Berufung gibt. Bei der Berufung von Kindern oder Teenagern soll der Kirchenführer sich zuvor mit den Eltern in Verbindung setzen.