Männer
Die Übertragung des Priestertums und die Ordinierung zu einem Amt


„Die Übertragung des Priestertums und die Ordinierung zu einem Amt“, Heilige Handlungen des Priestertums und Priestertumssegen, 2018

„Die Übertragung des Priestertums und die Ordinierung zu einem Amt“, Heilige Handlungen des Priestertums und Priestertumssegen

Die Übertragung des Priestertums und die Ordinierung zu einem Amt

Ein Mann empfängt das Priestertum

Soll diese heilige Handlung vollzogen werden, muss dies von einem Priestertumsführer genehmigt werden, der die entsprechenden Schlüssel innehat oder der auf Weisung des Priestertumsführers mit den entsprechenden Schlüsseln handelt.

Wenn die erforderlichen Interviews geführt und die Genehmigungen eingeholt sind, geschieht Folgendes:

  1. Der Pfahlpräsident (oder der von ihm Beauftragte) kann den Betreffenden selbst zum Amt eines Ältesten ordinieren oder einen anderen Träger des Melchisedekischen Priestertums dazu ermächtigen. Nur Träger des Melchisedekischen Priestertums dürfen im Kreis stehen.

  2. Der Pfahlpräsident (oder der von ihm Beauftragte) kann den Betreffenden selbst zum Amt eines Hohen Priesters ordinieren oder einen anderen Hohen Priester dazu ermächtigen. Nur Hohe Priester dürfen im Kreis stehen.

  3. Der Bischof (oder der von ihm Beauftragte) kann den Betreffenden zum Diakon, Lehrer oder Priester ordinieren. Nur Priester und Träger des Melchisedekischen Priestertums dürfen Sprecher sein oder im Kreis stehen.

Um an einer Ordinierung mitzuwirken, muss man 1.) ein Priester oder Träger des Melchisedekischen Priestertums sein und 2.) die gleiche oder eine höhere Priestertumsvollmacht innehaben als die, die bei der Ordinierung übertragen wird. Beispielsweise kann kein Ältester mit im Kreis stehen, wenn ein Hoher Priester ordiniert wird oder wenn ein Mann in ein Amt eingesetzt wird, für das er Hoher Priester sein muss.

Eine Priestertumsordinierung wird vollzogen, indem ein oder mehrere bevollmächtigte Priestertumsträger dem Betreffenden leicht die Hände auf den Kopf legen. Der Priestertumsträger, der die Ordinierung vollzieht, geht wie folgt vor:

  1. Er nennt den Betreffenden beim vollen Namen.

  2. Er nennt die Vollmacht (das Aaronische oder das Melchisedekische Priestertum), kraft derer die Ordinierung vollzogen wird.

  3. Er überträgt das Aaronische oder Melchisedekische Priestertum, sofern das nicht schon früher geschehen ist.

  4. Er ordiniert den Betreffenden zu einem Amt im Aaronischen oder Melchisedekischen Priestertum und überträgt die Rechte und die Macht und Vollmacht dieses Amtes. (Bei der Übertragung des Priestertums und bei der Ordinierung zu einem dieser Ämter werden keine Priestertumsschlüssel übertragen.)

  5. Er fügt Segensworte hinzu, wie der Geist ihn leitet.

  6. Er schließt im Namen Jesu Christi.

Eine Ordinierung bietet die Gelegenheit, einen Segen auszusprechen. Ausführliche Ratschläge und Anweisungen werden normalerweise dann gegeben, wenn der Betreffende über seine Aufgaben informiert wird, und nicht während der Ordinierung.

Eine Ordinierung soll nicht zu einer formellen Versammlung ausgeweitet werden. Wenn jemand ordiniert wird, muss es weder Gebete noch Zeugnisse geben, und es muss auch keine Unterweisung stattfinden.