„Namensgebung und Kindessegnung“, Heilige Handlungen des Priestertums und Priestertumssegen, 2018
„Namensgebung und Kindessegnung“, Heilige Handlungen des Priestertums und Priestertumssegen
Namensgebung und Kindessegnung
Soll diese heilige Handlung vollzogen werden, muss dies von einem Priestertumsführer genehmigt werden, der die entsprechenden Schlüssel innehat oder der auf Weisung des Priestertumsführers mit den entsprechenden Schlüsseln handelt.
Allgemeine Richtlinien
„Jedes Mitglied der Kirche Christi, das Kinder hat, soll sie vor die Kirche zu den Ältesten bringen, und diese sollen ihnen im Namen Jesu Christi die Hände auflegen und sie in seinem Namen segnen.“ (Lehre und Bündnisse 20:70.) In Übereinstimmung mit dieser Offenbarung dürfen nur Träger des Melchisedekischen Priestertums bei der Namensgebung und Kindessegnung mitwirken. Die Priestertumsführer setzen die Mitglieder von dieser Anweisung in Kenntnis, ehe diese heilige Handlung an ihrem Kind vollzogen wird. Sie wahren die Heiligkeit des Segens, bemühen sich aber auch nach Kräften darum, dass Einzelne oder Familien nicht in Verlegenheit gebracht oder gekränkt werden.
Üblicherweise wird das Kind in der Fast- und Zeugnisversammlung der Gemeinde gesegnet, wo die Eltern als Mitglieder geführt werden.
Anleitung für die Namensgebung und Kindessegnung
Wird ein Neugeborenes gesegnet, stellen sich Träger des Melchisedekischen Priestertums im Kreis auf und legen die Hände unter das Kind. Wird ein älteres Kind gesegnet, legen die Brüder ihm leicht die Hände auf den Kopf. Derjenige, der den Segen gibt, geht wie folgt vor:
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Er ruft den Vater im Himmel an.
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Er sagt, dass diese Segnung kraft der Vollmacht des Melchisedekischen Priestertums vollzogen wird.
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Er gibt dem Kind einen Namen.
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Er fügt Segensworte hinzu, wie der Geist ihn leitet.
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Er schließt im Namen Jesu Christi.