„Das Abendmahl“, Heilige Handlungen des Priestertums und Priestertumssegen, 2018
„Das Abendmahl“, Heilige Handlungen des Priestertums und Priestertumssegen
Das Abendmahl
Soll diese heilige Handlung vollzogen werden, muss dies von einem Priestertumsführer genehmigt werden, der die entsprechenden Schlüssel innehat oder der auf Weisung des Priestertumsführers mit den entsprechenden Schlüsseln handelt.
Allgemeine Richtlinien
Die Mitglieder der Kirche kommen am Sabbat zusammen, um Gott zu verehren und vom Abendmahl zu nehmen (siehe Lehre und Bündnisse 20:75; 59:9). Bei dieser heiligen Handlung nehmen sie vom Brot und vom Wasser zum Gedächtnis daran, dass der Erretter sein Fleisch und sein Blut geopfert hat, und um ihren Bund zu erneuern (siehe Matthäus 26:26-28; Joseph-Smith-Übersetzung, Markus 14:20-25; Lukas 22:15-20; 3 Nephi 18; Moroni 6:6).
Segnen und Austeilen des Abendmahls
Priester und Träger des Melchisedekischen Priestertums dürfen das Abendmahl segnen. Diakone, Lehrer, Priester und Träger des Melchisedekischen Priestertums dürfen das Abendmahl austeilen.
Während die Versammelten das Abendmahlslied singen, stehen die Priestertumsträger, die das Abendmahl segnen werden, andächtig auf, nehmen das Tuch vom Abendmahlsgeschirr für das Brot und brechen das Brot in mundgerechte Stücke. Wenn sie damit fertig sind, nehmen sie wieder Platz und singen das Lied mit.
Nach dem Lied kniet sich derjenige, der das Brot segnet, nieder und spricht das Abendmahlsgebet für das Brot. Die Abendmahlsgebete sind vom Herrn offenbart worden (siehe Lehre und Bündnisse 20:77,79; Moroni 4 und 5). Der Bischof achtet darauf, dass sie deutlich, richtig und mit Würde gesprochen werden. Wenn derjenige, der das Abendmahl segnet, im Wortlaut einen Fehler macht, sich aber korrigiert, ist weiter keine Berichtigung notwendig. Korrigiert er den Fehler aber nicht, bedeutet ihm der Bischof, das Gebet richtig zu wiederholen.
Nach dem Gebet teilen die Diakone oder andere Priestertumsträger das Brot in andächtiger und ordentlicher Weise an die Versammelten aus. Der präsidierende Beamte erhält das Abendmahl als Erster. Der Bischof (oder, falls er verhindert ist, ein Ratgeber) führt den Vorsitz in der Abendmahlsversammlung, außer wenn ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft, ein Gebietssiebziger oder eine Generalautorität auf dem Podium sitzt. Ein Hoher Rat führt nicht den Vorsitz und erhält auch nicht als Erster das Abendmahl.
Während der präsidierende Beamte das Abendmahl erhält, begeben sich die übrigen Austeiler an den ihnen zugewiesenen Platz.
Wenn ein Priestertumsträger das Abendmahlsgeschirr einem Mitglied in die Hand gibt, kann es vom einen zum anderen weitergereicht werden, um den Ablauf zu vereinfachen.
Haben die Brüder das Brot ausgeteilt, bringen sie das Geschirr zum Abendmahlstisch zurück. Diejenigen, die am Abendmahlstisch amtieren, bedecken das Abendmahlsgeschirr für das Brot wieder mit dem Tuch und decken das Abendmahlsgeschirr für das Wasser auf. Derjenige, der das Wasser segnet, kniet dann nieder und spricht das Abendmahlsgebet für das Wasser (siehe Lehre und Bündnisse 20:79); statt diesen Wein sagt er dieses Wasser.
Nach dem Gebet teilen die Diakone oder andere Priestertumsträger das Wasser an die Versammelten aus. Wenn sie damit fertig sind, bringen sie das Geschirr zum Abendmahlstisch zurück, warten, bis die Amtierenden es zugedeckt haben, und nehmen dann andachtsvoll Platz.